Problem der Rentner mit fehlenden Arbeitstagen durch Kassationsgerichtsurteil gelöst
Das Plenum für Zivilsachen des Kassationsgerichts (Yargıtay) hat ein wegweisendes Urteil für Arbeitnehmer gefällt, die nach ihrem Renteneintritt weiterarbeiten und deren Arbeitstage unvollständig gemeldet wurden. Diese Entscheidung gilt als wichtiger Schritt zum Schutz der Rechte von erwerbstätigen Rentnern.
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Viele Bürger, die nach ihrem Renteneintritt weiter im Berufsleben stehen, sehen sich mit Benachteiligungen konfrontiert, da Arbeitgeber die Anzahl ihrer Beitrags- und Arbeitstage oft unvollständig angeben. Dieses Thema, das insbesondere für soziale Sicherungsrechte und den rechtlichen Schutz von großer Bedeutung ist, hat durch das neue Urteil des Kassationsgerichts eine neue Dimension erhalten.
Die Klage eines Malermeisters wurde zu einem neuen Hoffnungsschimmer für alle erwerbstätigen Rentner im Land, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Obwohl der betroffene Arbeiter zwischen 2013 und 2019 kontinuierlich in einem Betrieb tätig war, hatte der Arbeitgeber ihn bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) in einigen Monaten lediglich als 10 Tage beschäftigt gemeldet. Der Rentner bemerkte die Unstimmigkeit und reichte Klage ein, um die Feststellung seiner tatsächlich geleisteten Arbeitstage und die Bestimmung seines korrekten Lohns zu erwirken. Der Arbeitgeber wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, der Arbeiter sei in Teilzeit beschäftigt gewesen.
Im erstinstanzlichen Verfahren wurden die vorliegenden Beweise und die Aussagen der Parteien geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Arbeiter tatsächlich 30 Tage im Monat tätig war und insgesamt 325 Tage fehlten. Das Gericht ordnete die Nachmeldung dieser Tage im System an.
Der Fall wurde nach Einsprüchen des Arbeitgebers und der SGK vor das Regionalgericht (Bölge Adliye Mahkemesi) gebracht. Das Berufungsgericht wies die Klage jedoch mit der Begründung ab, dass kein aktuelles Rechtsschutzbedürfnis bestehe, da die Rente des Arbeiters durch diese Feststellung nicht steigen würde.
Die 10. Zivilkammer des Kassationsgerichts widersprach dem Urteil des Berufungsgerichts und betonte, dass die Versicherung ein unverzichtbares Recht sei und die Feststellung der tatsächlichen Arbeitstage auch nach Renteneintritt verlangt werden könne. Da das Berufungsgericht jedoch an seiner Entscheidung festhielt, wurde die Akte an das Plenum für Zivilsachen des Kassationsgerichts weitergeleitet.
WEGWEISENDES URTEIL DES KASSATIONSGERICHTS
Das Plenum für Zivilsachen des Kassationsgerichts gab dem klagenden Rentner recht und fällte mit einer wichtigen Begründung ein wegweisendes Urteil. In der Entscheidung wurden folgende wesentliche Punkte hervorgehoben:
Es wurde betont, dass die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht nur ein auf das Gehalt fokussierter Prozess ist, sondern einen Rechtsstatus darstellt, der die öffentliche Ordnung betrifft. Kein Arbeitnehmer kann, selbst auf eigenen Wunsch, auf eine versicherungsfreie Beschäftigung verzichten oder dieses Recht aufgeben.
Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass erwerbstätige Rentner im Rahmen eines Feststellungsverfahrens klagen können, selbst wenn die Beitragszahlungen nicht zu einer Erhöhung der Altersrente führen. Die korrekt gemeldeten Arbeitstage sind von grundlegender Bedeutung, um die Rechte der Arbeitnehmer bei zukünftigen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu schützen.
Darüber hinaus wurde unterstrichen, dass bei der Berechnung von Arbeitsforderungen, einschließlich Abfindungen und Kündigungsentschädigungen sowie Urlaubsansprüchen, die vom Gericht festgestellten tatsächlichen Arbeitszeiten zugrunde gelegt werden müssen. An diesem Punkt wurde dargelegt, dass die gerichtliche Feststellung den Gesamtbetrag der Ansprüche des Arbeitnehmers direkt beeinflusst.
Abschließend wurde erklärt, dass eine Einschränkung des Klagerechts von erwerbstätigen Rentnern Arbeitgeber dazu ermutigen würde, Schwarzarbeit zu fördern, was den Regelungen zum Schutz der sozialen Sicherungsrechte der Gesellschaft widerspreche. Es wurde unterstrichen, dass eine Kontrolle solcher Praktiken auf dem Rechtsweg unerlässlich sei.
Mit diesem Urteil wurde der Weg für rechtliche Schritte gegen die unvollständige Meldung von Arbeitstagen bei erwerbstätigen Rentnern geebnet. Experten betonen, dass betroffene Rentner nun ihre Rechte geltend machen können und dieses Urteil als Präzedenzfall für die Rechtspraxis dienen wird.