Räumungsurteil bei Mietverträgen mit 10-jähriger Laufzeit
In einem Räumungsrechtsstreit zwischen einem Vermieter und einem Mieter, der seit 10 Jahren in derselben Wohnung lebt, hat das Gericht eine wegweisende Entscheidung getroffen. Diese Bestimmung, die für beide Parteien bei langfristigen Mietverträgen von entscheidender Bedeutung ist, betrifft all jene, die sich in ähnlichen Streitigkeiten befinden.
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Im Istanbuler Stadtteil Etiler beantragte der Vermieter die Räumung seiner Wohnung, in der der Mieter seit etwa zehn Jahren zu einer Miete von 60.000 Lira lebte. Der Mieter wollte weiterhin in der Wohnung bleiben und argumentierte, dass er seine Zahlungen bisher stets pünktlich geleistet habe. Da jedoch trotz einer Mahnung keine positive Rückmeldung vom Mieter erfolgte, wurde der Fall vor Gericht gebracht.
Das Argument des Vermieters stützte sich auf den Artikel im türkischen Obligationenrecht, der bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren ein Recht auf Räumung vorsieht. Das Gericht gab dem Vermieter nach Prüfung des Falls recht und ordnete die Räumung durch den Mieter an. Das Urteil beschränkte sich nicht nur auf die Räumung; der Mieter wurde zudem zur Übernahme der Gerichtskosten sowie der Anwaltsgebühren verpflichtet.
ZUSÄTZLICHE KOSTEN MÜSSEN EBENFALLS VOM MIETER GETRAGEN WERDEN
Neben der Räumung der Immobilie wurde der Mieter dazu verurteilt, dem Vermieter eine Anwaltsgebühr in Höhe von 18.000 TL sowie Gerichtskosten in Höhe von 5.880 TL zu zahlen.
Gemäß der Regelung im Obligationenrecht kann der Vermieter einen Mietvertrag einseitig kündigen, sobald dieser 10 Jahre erreicht hat, sofern er den Mieter spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich darüber informiert. Im vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass die Fristen und Benachrichtigungsregeln ordnungsgemäß eingehalten wurden.
Dieses Urteil dient als Orientierungshilfe für Mietverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern, die seit 10 Jahren oder länger bestehen. Experten empfehlen Betroffenen in ähnlichen Situationen, die gesetzlichen Fristen und Mitteilungspflichten genau zu beachten.