Reaktion der Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, auf die Entscheidung zu Can Atalay

Die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, reagierte in einem Beitrag auf ihrem Social-Media-Account scharf auf die erneute Weiterleitung der Akte von Can Atalay an den Kassationshof.

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Die Akte zur Freilassung des TİP-Abgeordneten Can Atalay, für den das Verfassungsgericht (AYM) zweimal eine Verletzung seiner Rechte festgestellt hatte, war an die Geschäftsstelle der 13. Schwurgerichtskammer am Justizpalast Çağlayan in Istanbul übermittelt worden, woraufhin sich alle Augen auf die vom Gericht zu erwartende Freispruchsentscheidung richteten.

Doch nach stundenlangem Warten vor dem Gericht erging kein Freispruch für Can Atalay. Atalays Akte wurde erneut an den Kassationshof (Yargıtay) weitergeleitet.

Nachdem trotz der Veröffentlichung im Amtsblatt kein Freispruch für Can Atalay erfolgte, äußerte sich die Präsidentin der Anwaltskammer Istanbul, Filiz Saraç, mit einem empörten Beitrag.

Saraç schrieb auf ihrem Social-Media-Account:

"Es reicht! 

Das 13. Schwurgericht von Istanbul ist dazu verpflichtet, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen, nicht der Kassationshof. 

Im Laufe dieses Prozesses hat der Rechtsstaat einen Schlag nach dem anderen erhalten. 

Indem die zweite Entscheidung über die Rechtsverletzung nicht befolgt wird, werden erneut Straftaten wie Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch begangen."