Revisionsantrag im Diplom-Rechtsstreit von İmamoğlu vor den Staatsrat gebracht
Nachdem der Berufungsantrag im Verfahren zur Annullierung des Diploms von Ekrem İmamoğlu abgelehnt wurde, wurde nun Revision beim Staatsrat (Danıştay) eingelegt. Dieser Prozess wird über das Schicksal eines kritischen rechtlichen Hindernisses für seine Präsidentschaftskandidatur entscheiden.
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Im Rechtsstreit des Istanbuler Bürgermeisters und Präsidentschaftskandidaten der Cumhuriyet Halk Partisi, Ekrem İmamoğlu, gegen die Entscheidung zur Annullierung seines Universitätsdiploms wurde eine wichtige Phase erreicht. Nachdem die 7. Kammer für Verwaltungsstreitsachen des Regionalverwaltungsgerichts Istanbul den Berufungsantrag abgelehnt hatte, reichten die Anwälte von İmamoğlu beim Staatsrat (Danıştay) Revision ein.
In der beim obersten Gericht eingereichten Petition argumentierten die Anwälte, dass die Diplomannullierung aus politischen Gründen erfolgt sei und die Entscheidung sowohl dem Rechtsstaatsprinzip als auch den erworbenen Rechten widerspreche. Zudem wurde festgehalten, dass der Grundsatz des unparteiischen Richters sowie das Recht auf eine begründete Entscheidung im Verfahren nicht gewahrt worden seien. Aus diesen Gründen wurde die Aussetzung der Vollziehung und die Aufhebung der Entscheidung beantragt.
Die Entscheidung des Staatsrats wird nicht nur für die Präsidentschaftskandidatur von İmamoğlu, sondern auch für das politische Gleichgewicht vor den anstehenden Wahlen von entscheidender Bedeutung sein. Insbesondere angesichts der Voraussetzung eines Universitätsabschlusses könnte eine Entscheidung des Staatsrats zur Aussetzung der Vollziehung das vorübergehende Hindernis für die Kandidatur von İmamoğlu beseitigen. Im gegenteiligen Fall wird jedoch erwartet, dass sich der juristische Prozess und die politischen Debatten weiter verschärfen werden.