Schlechte Nachrichten für den eingesetzten Rektor vom Verfassungsgericht

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die auf Antrag des Rektors der Boğaziçi-Universität, Naci İnci, gegen einen Studenten verhängte einstweilige Verfügung eine Verletzung der Grundrechte darstellt. Das Gericht ordnete die Zahlung von 34.000 Lira Schmerzensgeld an den Studenten an.

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Das Verfassungsgericht hat die einstweilige Verfügung, die auf Antrag des Rektors der Boğaziçi-Universität, Naci İnci, gegen einen Studenten erlassen wurde, geprüft und entschieden, dass die Grundrechte des Studenten verletzt wurden. Die betreffende Entscheidung war im Rahmen des Gesetzes Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen getroffen worden. Mit dem Urteil wurde die Zahlung von 34.000 Lira Schmerzensgeld an den Studenten festgesetzt.

In der Begründung des Gerichts wurde daran erinnert, dass der Zweck des Gesetzes Nr. 6284 darin besteht, gewaltbetroffene Frauen, Kinder, Familienmitglieder und Opfer von Stalking zu schützen. Angesichts der öffentlichen Machtbefugnisse des Rektors sei es rechtlich nicht nachvollziehbar, ihn im Rahmen dieses Gesetzes als Opfer von Stalking zu betrachten.

Das höchste Gericht betonte, dass die Bedingungen für die Anwendung solcher einstweiligen Maßnahmen im Gesetz klar definiert seien und diese im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren. Somit wurde entschieden, dass die gegen den an Protestaktionen teilnehmenden Studenten verhängte Maßnahme rechtswidrig war.

Nach dem Urteil wird erwartet, dass die Entscheidung als Präzedenzfall für ähnliche Klagen an der betreffenden Universität und anderen Hochschuleinrichtungen dienen könnte.