Schlechte Nachrichten vom Kassationsgericht für Ehemann, der ohne Wissen seiner Frau Kredite aufnahm

In Adana reichte eine Frau die Scheidung ein, nachdem ihr Ehemann ohne ihr Wissen Kredite aufgenommen hatte und es aufgrund der Schulden zu einer Pfändung in ihrem gemeinsamen Zuhause gekommen war. Während das erstinstanzliche Gericht den Entschädigungsantrag der Frau ablehnte, fällte die 2. Zivilkammer des Kassationsgerichts (Yargıtay) ein wegweisendes Urteil.

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Die in Adana lebenden Gülenay L. und Kutay L. reichten gegenseitig Scheidungsklagen ein. Gülenay L. gab an, dass ihr Ehemann während der Ehe ohne ihr Wissen Kredite aufgenommen und Schulden angehäuft habe, von denen sie nichts gewusst habe, und machte geltend, dass ihr Ehemann für das Scheitern der Ehe verantwortlich sei.

Die Frau forderte zudem die Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Wie aus einem Bericht von Sabah hervorgeht, wies die 2. Zivilkammer des Regionalgerichts Adana den Antrag der Frau auf Schmerzensgeld ab. Daraufhin legte die Frau gegen das Scheidungsurteil Revision beim Kassationsgericht ein.

VERHALTEN DES EHEMANNES STELLT EINEN ANGRIFF AUF PERSÖNLICHKEITSRECHTE DAR

Die 2. Zivilkammer des Kassationsgerichts fällte eine Entscheidung, die in die Rechtsprechung einging. In dem Urteil wurde darauf hingewiesen, dass das türkische Zivilgesetzbuch vorsieht, dass die Partei, deren Persönlichkeitsrechte durch Ereignisse verletzt wurden, die zur Scheidung führen, vom schuldigen Partner Schmerzensgeld verlangen kann. Es wurde festgehalten, dass der Ehemann, der ohne Wissen seiner Frau Kredite aufnahm, Schulden machte, gegen den ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde und der dadurch eine Pfändung im gemeinsamen Haushalt verursachte, vollumfänglich schuldhaft gehandelt habe.

Es wurde festgestellt, dass dieses Verhalten des Ehemannes in der Ehe gleichzeitig einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte der Frau darstellt, und es wurde entschieden, dass der Mann ein Schmerzensgeld zahlen muss.

Die Prozessakte wurde zur Umsetzung der Entscheidung an die Zivilkammer des Regionalgerichts zurückverwiesen.