Staatsanwaltschaft Izmir legt Beschwerde gegen die Freilassung von Ömer Eşki ein: Haftbefehl beantragt

Die Generalstaatsanwaltschaft Izmir hat gegen die Freilassung des Bürgermeisters von Bornova, Ömer Eşki, und drei weiterer Personen Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte den Erlass eines Haftbefehls gegen die Verdächtigen.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Izmir hat gegen die Freilassung des Bürgermeisters von Bornova, Ömer Eşki, und drei weiterer Personen Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte den Erlass eines Haftbefehls zur Inhaftierung der Verdächtigen.

STAATSANWALTSCHAFT LEGT BESCHWERDE EIN

Der im Rahmen einer gegen die Stadtverwaltung Bornova geführten Untersuchung festgenommene Bürgermeister von Bornova, Ömer Eşki, wurde gestern dem Bereitschaftsrichter vorgeführt und unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, obwohl die Staatsanwaltschaft seine Inhaftierung gefordert hatte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Izmir legte jedoch nach der Freilassung der Verdächtigen Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und beantragte den Erlass eines Haftbefehls.

STAATSANWALTSCHAFT HATTE BEREITS GESTERN HAFT GEFORDERT

Ömer Eşki und drei weitere Personen waren im Rahmen einer Untersuchung festgenommen worden, die auf Vorwürfe zurückgeht, wonach Aslıhan A., die mit dem Bürgermeister von Uşak, Özkan Yalım, in Verbindung gebracht wird und bei der Stadtverwaltung Bornova angestellt war, zwar Gehalt bezog, aber nie zur Arbeit erschien.

Für die vier Personen, die gestern Abend dem Bereitschaftsgericht vorgeführt wurden, war ein Haftantrag gestellt worden. Das Gericht entschied jedoch, die drei Verdächtigen außer Aslıhan A. auf freien Fuß zu setzen und gegen Aslıhan A. ein Ausreiseverbot zu verhängen.