Staatsanwaltschaft legt Einspruch gegen die Freilassung von Ergün Poyraz ein

Die Generalstaatsanwaltschaft hat Einspruch gegen die Freilassung des Autors Ergün Poyraz unter Auflagen in Aydın eingelegt.

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Der Autor Ergün Poyraz, der das Haus der Bürgermeisterin der Stadt Aydın, Özlem Çerçioğlu, fotografiert und in den sozialen Medien mit dem Begriff "Haramzade" (Kind der Sünde/Dieb) geteilt hatte, wurde am 2. Oktober wegen des Vorwurfs der rechtswidrigen Erlangung personenbezogener Daten verhaftet.

Poyraz wurde am 31. Oktober bei der Verhandlung vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Aydın unter gerichtlichen Auflagen freigelassen.

STAATSANWALTSCHAFT FORDERT ERNEUTE VERHAFTUNG

Die Generalstaatsanwaltschaft von Aydın legte Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts ein und wandte sich gegen die Freilassung von Poyraz. In der Einspruchsschrift erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Verteidigung des Angeklagten noch nicht gehört worden sei, und forderte die Aufhebung des Freilassungsbeschlusses sowie den Erlass eines Haftbefehls gegen Poyraz.