Stellungnahme der Anwaltskammer Diyarbakır zu Deniz Göktaş: Strafmaßnahmen dürfen nicht zum Einschüchterungsinstrument werden

Die Anwaltskammer kritisierte die Ingewahrsamnahme des Komikers Deniz Göktaş sowie die Veröffentlichung der entsprechenden Aufnahmen im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und das Prinzip des Rechtsstaats.

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Die Anwaltskammer Diyarbakır hat eine Stellungnahme zu dem rechtlichen Verfahren abgegeben, das aufgrund einer Stand-up-Show gegen den Komiker Deniz Göktaş eingeleitet wurde. Die Kammer betonte, dass Göktaş trotz Kenntnis der Ermittlungen aus eigenem Willen in die Türkei zurückgekehrt sei, weshalb die Anwendung einer Ingewahrsamnahme unter diesen Umständen im Hinblick auf die Grundsätze der „Verhältnismäßigkeit“ und der „Ultima Ratio“ (letztes Mittel) fragwürdig sei.

In der Erklärung wurde zudem kritisiert, dass Göktaş im Polizeigebäude mit Handschellen auf dem Rücken abgeführt und diese Aufnahmen an die Öffentlichkeit weitergegeben wurden. Die Kammer argumentierte, dass diese Praxis eine erniedrigende Behandlung darstelle, die auf die Würde der Person abziele.

Die Anwaltskammer Diyarbakır erklärte, dass die Verbreitung der Aufnahmen aus dem Gewahrsam das Justizverfahren in einen Mechanismus zur öffentlichen Bloßstellung verwandle. Es sei mit dem Prinzip des Rechtsstaats unvereinbar, eine Person ohne gerichtliches Urteil in der Öffentlichkeit als schuldig darzustellen.

In der Erklärung wurde festgehalten, dass die Meinungsfreiheit nicht nur allgemein akzeptierte Ansichten schütze, sondern auch Äußerungen, die die politische Macht und öffentliche Stellen kritisieren, stören oder erschüttern. Die Kammer betonte, dass politische Satire und Humor Teil des Berufs von Deniz Göktaş seien und dass diejenigen, die öffentliche Gewalt ausüben, ein breiteres Spektrum an Kritik hinnehmen müssten.

Es wurde davor gewarnt, dass humoristische Äußerungen, die weder Gewalt fördern noch Hassrede enthalten, zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen gemacht werden, da dies dazu führe, dass das Strafrecht als Druck- und Einschüchterungsmittel gegen die Meinungsfreiheit eingesetzt werde.

Als Anwaltskammer Diyarbakır erklären wir, dass wir uns gegen jede Praxis stellen, die die Meinungsfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person sowie das Verbot von Folter und Misshandlung verletzt und eine abschreckende Wirkung auf diese Rechte ausübt. Wir fordern die zuständigen Behörden auf, Praktiken zu beenden, die diese Rechte unverhältnismäßig einschränken, und unverzüglich von rechtswidrigen Vorgehensweisen Abstand zu nehmen, die strafprozessuale Maßnahmen in ein Instrument der Bestrafung und Einschüchterung verwandeln.

— Anwaltskammer Diyarbakır