Stellungnahme der Bürgermeister nach dem Urteil
Nach der Urteilsverkündung im Fall Aziz İhsan Aktaş kündigten die Bürgermeister an, die Strafen vor die nächsthöhere Instanz zu bringen.
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Nachdem das 1. Schwurgericht von Istanbul sein Urteil im Fall Aziz İhsan Aktaş verkündet hatte, äußerten sich die in den Akten genannten Bürgermeister nacheinander zu den Ergebnissen. Die Bürgermeister erklärten, dass sie die verhängten Strafen nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen werden.
Das Gericht entschied auf Freispruch für Aziz İhsan Aktaş vom Vorwurf der „Gründung einer Organisation“. Auch gegen den Bürgermeister von Beşiktaş, Rıza Akpolat, wurde ein Freispruch vom Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer Organisation“ erlassen; Akpolat wurde jedoch wegen „Bestechlichkeit“ und „Manipulation von Ausschreibungen“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 23 Jahren verurteilt.
In dem Urteil wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft für Akpolat sowie für die Bürgermeisterin von Seyhan, Oya Tekin, und ihren Ehemann Celal Tekin angeordnet. Die inhaftierten stellvertretenden Bürgermeister Ceyhan Kayhan und Erhan Daka wurden hingegen aus der Haft entlassen.
BETONUNG VON BERUFUNGS- UND KASSATIONSINSTANZEN DURCH DIE BÜRGERMEISTER
Der Bürgermeister von Avcılar, Utku Caner Çaykara, erklärte, dass er von den Vorwürfen der Ausschreibungsmanipulation freigesprochen wurde, jedoch wegen des Vorwurfs der Unterstützung seiner Wahlkampagne zu 6 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt wurde. Çaykara sagte: „Wir glauben an unsere Unschuld. Wir werden alle unsere rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und unsere Berufung zügig einreichen.“
Auch der Bürgermeister von Ceyhan, Kadir Aydar, argumentierte, dass das Urteil ungerecht sei. Aydar wies darauf hin, dass seinem Antrag auf ein Sachverständigengutachten nicht stattgegeben wurde, und äußerte: „Es gibt die Berufungsinstanz und den Kassationshof. Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass dieses Urteil aufgehoben wird.“
Der Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, erklärte, er habe einen Freispruch erwartet und sei von den Vorwürfen der Ausschreibungsmanipulation und der Urkundenfälschung in der Anklageschrift freigesprochen worden. Özer teilte mit, dass die Strafe von 8 Monaten und 10 Tagen wegen Pflichtverletzung zur Bewährung ausgesetzt wurde, was kein Hindernis für die Ausübung seines Amtes darstelle.
Özer äußerte sein Bedauern über die Strafen gegen die anderen Bürgermeister und bezeichnete die Urteile als „unverhältnismäßig“. Die Bürgermeister betonten, dass der Rechtsweg fortgesetzt werde, und drückten ihre Überzeugung aus, in den höheren Instanzen freigesprochen zu werden.