Stellungnahme von MASAK zum Eigentumsrecht

MASAK erklärte, dass es keine willkürlichen Eingriffe in das Eigentumsrecht geben werde.

12punto

Das dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellte Gremium zur Untersuchung von Finanzkriminalität (MASAK) hat eine Erklärung zu den in den letzten Tagen diskutierten Regelungen abgegeben. In der Erklärung wurde betont, dass willkürliche Eingriffe in das Eigentumsrecht der Bürger nicht zugelassen werden.

Der AKP-Politiker Şamil Tayyar hatte zuvor davor gewarnt, dass die im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung geplanten Regelungen es ermöglichen könnten, Vermögenswerte allein durch staatsanwaltschaftliche Anordnung zu beschlagnahmen, ohne dass Gerichte oder Institutionen wie MASAK einbezogen werden. Tayyar hatte darauf hingewiesen, dass man hinsichtlich der Gefahr eines Missbrauchs solcher Befugnisse vorsichtig sein müsse.

In der Stellungnahme von MASAK wurden Details zu dem vom Justizministerium ausgearbeiteten Entwurf geteilt, zu dem auch MASAK eine Stellungnahme abgegeben hat. Demnach erhalten Staatsanwälte bei Straftaten wie qualifiziertem Betrug, qualifiziertem Diebstahl sowie dem Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten die Befugnis, Beschlagnahmungen ohne vorherigen Bericht von MASAK vorzunehmen. Das Ziel dieser Regelung wurde damit begründet, insbesondere bei im Internet begangenen Straftaten das Abfließen von Erträgen aus Straftaten aus dem Finanzsystem zu verhindern und eine schnelle Entschädigung der Opfer zu gewährleisten.

In der Erklärung hieß es zudem: "In den sowohl von MASAK als auch vom Justizministerium vorgenommenen Regelungen sind keinerlei Punkte enthalten, die zu willkürlicher Behandlung in Bezug auf das Eigentumsrecht unserer Bürger führen könnten." MASAK betonte, dass Behauptungen, die über diese Regelungen hinausgehen, nicht beachtet werden sollten.