Strafanzeige gegen Akın Gürlek

Der Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek sieht sich aufgrund seiner Äußerungen zur Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) mit dem Vorwurf des „Amtsmissbrauchs“ konfrontiert. Der ehemalige Vorsitzende von YARSAV, Ömer Faruk Eminağaoğlu, hat diesbezüglich Beschwerde beim Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) eingereicht.

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Der ehemalige Vorsitzende von YARSAV, Ömer Faruk Eminağaoğlu, hat beim Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) Strafanzeige gegen den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek erstattet. Er wirft ihm vor, die Vertraulichkeit der laufenden Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul verletzt zu haben. Eminağaoğlu behauptet, Gürlek habe in einem Interview mit der Zeitung Yeni Şafak am 24. November 2025 Informationen über laufende Ermittlungen preisgegeben und damit gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen.

In seiner Eingabe erklärte Eminağaoğlu: „Die von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellte Anklageschrift wurde am 25. November 2025 vom 40. Schwurgericht Istanbul angenommen. Die Ermittlungen zu Themen wie İSKİ A.Ş. und İGDAŞ A.Ş. dauern jedoch an und unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Dass Generalstaatsanwalt Gürlek in diesem Prozess Erklärungen gegenüber der Presse abgegeben hat, stellt den Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit gemäß dem Gesetz Nr. 5237 dar.“

Eminağaoğlu formulierte seine Forderungen zudem wie folgt: „Ein Generalstaatsanwalt darf sich gegenüber der Presse nur zu administrativen Themen oder bei beruflichen Treffen äußern. Informationen über laufende Ermittlungen an die Presse weiterzugeben, überschreitet die dienstlichen Befugnisse und erfüllt den Tatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß Artikel 257 des Gesetzes Nr. 5237. Aus diesem Grund sollte die Disziplinarstrafe der Entlassung aus dem Dienst verhängt werden.“