Straftat betont! 4 Forderungen der Anwälte von Can Atalay an das Gericht
Die Anwälte des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay haben sich an das 13. Schwurgericht in Istanbul gewandt. In dem Antrag wurden die Umsetzung des Kurzentscheids, die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens, die Aussetzung der Vollstreckung, die Freilassung Atalays sowie ein Einstellungsbeschluss für das neue Verfahren gefordert.
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Die Anwälte des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay haben sich nach dem Kurzentscheid des Plenums des Verfassungsgerichts (AYM), das im zweiten Antrag wegen der Nichtbeachtung des Verletzungsurteils die Verletzung der Rechte auf "Wahlrecht und politische Betätigung", "persönliche Freiheit und Sicherheit" sowie "Recht auf Individualbeschwerde" festgestellt hatte, an das 13. Schwurgericht in Istanbul gewandt, um die Freilassung Atalays und die Einstellung des Wiederaufnahmeverfahrens zu erwirken.
In dem Antrag, in dem die Freilassung von Can Atalay gemäß dem Kurzentscheid über das Verfahren ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gefordert wurde, wurde die Umsetzung des Kurzentscheids des Verfassungsgerichts vom 21. Dezember verlangt.
Die Anwälte, die die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens forderten, verlangten zudem die Aussetzung der Strafvollstreckung und die Entlassung Atalays aus dem Gefängnis.
In dem Antrag, in dem auch auf Präzedenzfälle für die Prozessakte verwiesen wurde, wurde betont, dass das Zurückhalten des Kurzentscheids eine Straftat darstelle.
4 FORDERUNGEN
In dem von den Anwälten Fikret İlkiz, Deniz Özen und Akçay Taşçı an das Gericht übermittelten Antrag wurden die folgenden 4 Forderungen gestellt:
"1. Die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens,
2. Die Aussetzung der Vollstreckung des Verurteilungsurteils,
3. Die Sicherstellung seiner Freilassung aus der Strafvollzugsanstalt,
4. Die Erteilung eines Einstellungsbeschlusses im neu durchzuführenden Verfahren."
WAS WAR GESCHEHEN?
Das Verfassungsgericht hatte erneut eine Verletzung der Rechte des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, festgestellt. Im Kurzentscheid wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, das Urteil an das 13. Schwurgericht in Istanbul zu senden, um die Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens für Atalay, die Aussetzung der Vollstreckung des Verurteilungsurteils, die Sicherstellung seiner Freilassung aus der Strafvollzugsanstalt sowie die Erteilung eines Einstellungsbeschlusses im neu durchzuführenden Verfahren zu veranlassen.