Tan Taşçı im Rahmen von Drogenermittlungen in Istanbul erneut zu Testzwecken untersucht

Im Zuge der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy geführten Ermittlungen wurde bei Tan Taşçı in Istanbul erneut eine Probe entnommen, nachdem die erste Probe als unzureichend eingestuft worden war.

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Im Rahmen der Drogenermittlungen gegen Prominente gibt es eine neue Entwicklung im Fall des Sängers Tan Taşçı. Nachdem Taşçı zuvor im Bezirk Bodrum in der Provinz Muğla festgenommen und nach seiner Aussage gegen Abgabe einer biologischen Probe wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, wurde nun erneut eine Testprobe von ihm entnommen.

Im Zuge der von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy geleiteten Ermittlungen wurde festgestellt, dass die ursprünglich entnommene Probe für eine Untersuchung nicht ausreichte. Aus diesem Grund wurde Taşçı in Istanbul erneut eine Probe entnommen.

Es wurde mitgeteilt, dass die Wiederholung des Tests beschlossen wurde, da die Haarlänge bei der ersten Probe nicht für eine ausreichende Probenentnahme geeignet war. Die neu entnommene Probe soll nun zur Laboruntersuchung geschickt werden.

Tan Taşçı gehörte zu den Personen, gegen die Ende Mai im Rahmen von Razzien Haftbefehle erlassen worden waren. Im Zuge derselben Ermittlungen wurden auch gegen zahlreiche weitere Künstler und öffentlich bekannte Personen Verfahren eingeleitet; die von den Verdächtigen entnommenen biologischen Proben wurden zur Untersuchung weitergeleitet.

Während das Gerichtsverfahren zu den Ermittlungen andauert, wird erwartet, dass die Laborergebnisse der Proben für den weiteren Verlauf des Falls entscheidend sein werden.