TMSF-Zwangsverwaltung für Ahbap-Handelsbeteiligungen

Im Rahmen einer Untersuchung in Istanbul wurde der Einlagensicherungsfonds TMSF als Zwangsverwalter für die Wirtschaftsbetriebe und Unternehmen des Ahbap-Vereins eingesetzt, während für die Vereinsführung drei Personen bestellt wurden.

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Der Einlagensicherungsfonds (TMSF) wurde als Zwangsverwalter für die Wirtschaftsbetriebe und Unternehmen eingesetzt, die als Beteiligungen des Ahbap-Vereins fungieren. Die Entscheidung wurde im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Untersuchung getroffen.

Laut einer Erklärung des TMSF wurden mit einem separaten Beschluss bezüglich des Vereins drei Personen direkt vom Gericht als Zwangsverwalter für die Geschäftsführung bestellt. Somit werden die direkte Verwaltung des Ahbap-Vereins und die Verwaltung der mit dem Verein verbundenen kommerziellen Strukturen über unterschiedliche Zwangsverwaltungsmechanismen abgewickelt.

Das 8. Friedensstrafgericht Istanbul, das den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft prüfte, ordnete die Übertragung der Verwaltungsbefugnis über das gesamte Vermögen des Vereins auf den Zwangsverwalter an. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die Aktivitäten des Vereins beendet seien, eine Sicherungsmaßnahme für die Konten und das Vermögen verhängt wurde und der Auflösungsprozess eingeleitet wurde.

Für die Verwaltung der Immobilien, Fahrzeuge und Barvermögenswerte auf den Bankkonten des Vereins wurden gemäß dem Vereinsgesetz und der einschlägigen Gesetzgebung die Rechtsanwälte Rıdvan Can und Mustafa Göktuğ Kaya sowie Prof. Dr. Ahmet Kasım Han als unabhängige Zwangsverwalter bestellt.