Urteil im Fall um den Menzil-Derwisch-Konvent in den Niederlanden: Neues Kapitel im Erbschaftsstreit
Der Erbschaftsstreit um den Konvent der Menzil-Gemeinschaft in den Niederlanden ist entschieden. Das Gericht erkannte den Anspruch von Mübarek Elhüseyni auf persönliches Eigentum an, während das Argument, es handele sich um „Eigentum der Umma“, nicht akzeptiert wurde.
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Nach dem Tod von Abdulbaki Elhüseyni im Jahr 2023 haben die Erbschaftsstreitigkeiten zwischen seinen Söhnen innerhalb der Menzil-Gemeinschaft eine neue Phase erreicht. Das Gebäude der „Demokratischen Jugendstiftung“ in den Niederlanden, eine der bedeutendsten Immobilien der Gemeinschaft im Ausland, stand im Mittelpunkt des Eigentumsstreits zwischen zwei Brüdern.
WER STEHT IM GRUNDBUCH DES KONVENTS?
Das Grundbuch für das Konventsgebäude, das von der in der niederländischen Stadt Enschede tätigen „Demokratischen Jugendstiftung“ (Stichting Democratische Jongeren) genutzt wird, war auf den Namen Mübarek Elhüseyni eingetragen. Mübarek Elhüseyni erklärte vor Gericht erneut, dass er das Gebäude als Geschäftsmann und mit seinem persönlichen Kapital erworben habe: „Ich habe diese Orte als Geschäftsmann mit meinem persönlichen Vermögen gekauft. Ja, diese Immobilien mögen an religiöse Stiftungen vermietet worden sein, aber sie wurden vollständig mit meinem eigenen Geld erworben. Sie haben nichts mit einer religiösen Struktur zu tun.“
Auf der anderen Seite argumentierte der ältere Bruder und eine der führenden Persönlichkeiten der Gemeinschaft, Saki Elhüseyni, dass das Gebäude gemeinsames Eigentum der Gemeinschaft sei und nicht als Privateigentum einer Einzelperson anerkannt werden könne. Unterstützer von Saki Elhüseyni äußerten die Ansicht: „Dies ist kein Erbe, sondern Eigentum der Umma.“
MIETKRISE ZWISCHEN UNTERNEHMEN
Der 2016 zwischen Mübarek Elhüseyni und „Semerşah Europa“, einem der geschäftlichen Netzwerke der Gemeinschaft in Europa, geschlossene Mietvertrag wurde in den Folgejahren aufgrund von rückständigen Schulden und Zahlungen kritisch. Für diese Immobilie in der Region Twente in Overijssel, die dem Unternehmen „Vastgoed Erol B.V.“ – benannt nach dem früheren Familiennamen der Elhüseynis – gehören soll, wurden bis 2021 insgesamt 23.500 Euro (ca. 212.858 TL) an Miete gezahlt. Es bestand jedoch ein unbezahlter Mietrückstand in Höhe von 11.500 Euro (ca. 375.000 TL). In einem an das Unternehmen gesandten Schreiben wurde betont, dass diese Schuld samt Zinsen innerhalb von zwei Wochen beglichen werden müsse, andernfalls müsse der Konvent geräumt werden.
GERICHT WEIST VERTEIDIGUNG MIT „EIGENTUM DER UMMA“ ZURÜCK
Das zuständige niederländische Gericht entschied den Fall mit dem Urteil, dass es sich bei dem Gebäude um das Privateigentum von Mübarek Elhüseyni handele. Damit wurde die Räumung des von der Stiftung genutzten Konventsgebäudes angeordnet. Die vor Gericht vorgebrachten Einwände, dass es sich um „Eigentum der Umma“ handele, wurden nicht als gültige Begründung anerkannt.
Während die Erbschaftsspannungen innerhalb der Menzil-Gemeinschaft um verschiedene Immobilien im In- und Ausland anhalten, hat dieser Schlüsselprozess in den Niederlanden die Spaltungen der Gemeinschaft bei der Vermögensaufteilung offengelegt. Es wird erwartet, dass der Prozess auch für andere Verfahren eine Präzedenzwirkung haben wird.