Verfahren gegen die Richtergewerkschaft vertagt

Im Verfahren um die „Feststellung der Nichtigkeit“ der Richtergewerkschaft (Yargıçlar Sendikası), das vom Gouverneursamt Ankara angestrengt wurde, wurde der Gerichtsprozess aufgrund fehlerhafter Zustellungen vertagt. Die Vorverhandlung findet am 20. November statt.

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Die Verhandlung im Verfahren um die „Feststellung der Nichtigkeit“ der Richtergewerkschaft, das vom Gouverneursamt Ankara eingeleitet wurde, fand vor dem 18. Arbeitsgericht Ankara statt.

Bei der ersten Anhörung nach dem Aufhebungsbeschluss des Kassationshofs (Yargıtay) waren der Vorsitzende der Richtergewerkschaft, die Vorstandsmitglieder sowie die Anwälte anwesend.

Nachdem entschieden wurde, dass die zuvor erfolgten Zustellungen fehlerhaft waren, stellte das Gericht den Vertretern der Gewerkschaft die Unterlagen zu und gewährte eine Frist zur Vorlage von Beweisen und Stellungnahmen.

Das Gericht beschloss, die Vorverhandlung auf den nächsten Termin zu legen und vertagte die Sitzung auf den 20. November um 13.30 Uhr.