Verfassungsgericht beendet rechtliche Existenz von 3 Parteien, Vermögen geht an das Finanzministerium über

Durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) endete die rechtliche Existenz der Uyanış Partisi, der Türkiye Yaşam Partisi und der Yeni Yol Partisi. Zudem wurde ihr gesamtes Vermögen an das Finanzministerium übertragen.

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Laut den im heutigen Amtsblatt veröffentlichten Entscheidungen hatte die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof beim Verfassungsgericht beantragt, die rechtliche Existenz der betroffenen Parteien zu beenden, da diese ihre ersten großen Parteitage nicht abgehalten und ihre obligatorischen Organe nicht gebildet hätten.

Nach Prüfung der Anträge entschied das Höchstgericht, dass die Uyanış Partisi, die Türkiye Yaşam Partisi und die Yeni Yol Partisi als aufgelöst gelten und ihre rechtliche Existenz beendet sei.

Das Gericht ordnete gemäß dem Gesetz über politische Parteien Nr. 2820 an, dass das gesamte Vermögen der genannten Parteien an das Finanzministerium übergeht und Kopien der Entscheidung zur weiteren Umsetzung an die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof gesendet werden.