Das Verfassungsgericht wird über den unbefristeten Unterhalt entscheiden

Der Antrag auf Aufhebung des nach einer Scheidung gewährten unbefristeten Unterhalts steht auf der Tagesordnung des Verfassungsgerichts. Das höchste Gericht wird die kritische Entscheidung am 4. Juni in der Sache verhandeln.

12punto

Die Vereinbarkeit der in Scheidungsverfahren umstrittenen Praxis des unbefristeten Unterhalts mit der Verfassung wurde auf Antrag des 12. Familiengerichts von Antalya erneut auf die Tagesordnung des Verfassungsgerichts gesetzt. Der Antrag des Gerichts auf Aufhebung des Ausdrucks "unbefristet" in Artikel 175 des türkischen Zivilgesetzbuches wird in der Sitzung des Verfassungsgerichts am Donnerstag, dem 4. Juni, behandelt.

Das Gericht in Antalya kam in einem von ihm geprüften Scheidungsfall zu der Auffassung, dass die gesetzliche Regelung zum unbefristeten Unterhalt verfassungswidrig sei, und brachte die Angelegenheit vor das höchste Gericht. Im Rahmen des Einspruchs wurde die Aufhebung des Ausdrucks "unbefristet" in der Bestimmung "Die Partei, die durch die Scheidung in Armut gerät, kann, sofern sie nicht schwerwiegender schuldig ist, vom anderen Teil im Verhältnis zu dessen finanzieller Leistungsfähigkeit unbefristet Unterhalt verlangen" gefordert.

DAS HÖCHSTE GERICHT HATTE 2012 BEREITS ÜBER DIESELBE ANGELEGENHEIT ENTSCHIEDEN

Tatsächlich stand dieses Thema bereits früher auf der Tagesordnung der höchsten Instanz. Im Jahr 2012 hatte das Zivilgericht erster Instanz von Kestel einen Antrag mit der Begründung gestellt, dass derselbe Ausdruck gegen verschiedene Artikel der Verfassung verstoße, doch das Verfassungsgericht lehnte den Antrag auf Aufhebung der Praxis des "unbefristeten Unterhalts" ab. In der Begründung seiner Entscheidung betonte das Gericht, dass der Schutz des durch die Scheidung benachteiligten Ehegatten ein Erfordernis des Prinzips des sozialen Rechtsstaates sei.

Später, im Jahr 2015, wurde zwar ein ähnlicher Antrag vom 5. Familiengericht in Ankara gestellt, doch wurde der Fall damals nicht bearbeitet, da die zu diesem Zeitpunkt geltende Regel "ein Antrag auf Aufhebung derselben Bestimmung kann nicht vor Ablauf von 10 Jahren gestellt werden" als Begründung angeführt wurde.

Die Entscheidung, die nach der Anhörung am 4. Juni getroffen wird, wird auch die Frage beantworten, ob die Praxis des unbefristeten Unterhalts in Scheidungsverfahren fortbestehen wird.