Verfassungsgericht entscheidet zum 1. Mai auf dem Taksim-Platz

Die Konföderation Revolutionärer Arbeitergewerkschaften (DİSK) und die Konföderation der Gewerkschaften Öffentlicher Beschäftigter (KESK) haben das langjährige Verbot der Regierung, den 1. Mai auf dem Taksim-Platz zu feiern, vor das Verfassungsgericht (AYM) gebracht. Das Gericht stufte das Verbot als Verletzung der Grundrechte ein.

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Die Feier des Tags der Arbeit am 1. Mai auf dem Taksim-Platz wird seit langem von der Regierung unterbunden.

Die Konföderation Revolutionärer Arbeitergewerkschaften (DİSK) und die Konföderation der Gewerkschaften Öffentlicher Beschäftigter (KESK) hatten das Verbot mit der Begründung vor das Verfassungsgericht (AYM) gebracht, dass es rechtswidrig sei.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu diesem Antrag wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts (Resmi Gazete) veröffentlicht. 

Das Verbot der Feierlichkeiten auf dem Taksim-Platz wurde mit Mehrheitsbeschluss als „Verstoß gegen das in Artikel 34 der Verfassung garantierte Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit“ gewertet.

Den Antrag auf Feststellung einer „Verletzung des Verbots der Misshandlung“ wies das höchste Gericht mit der Begründung zurück, dass dieser „offensichtlich unbegründet“ sei.