Verfassungsgericht erklärt Bestimmung, die das Recht auf Anfechtung der Abstammung verwehrt, für verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht (AYM) hat entschieden, dass die Bestimmung, die Müttern das Recht verwehrt, eine Klage auf Anfechtung der Abstammung einzureichen, verfassungswidrig ist und aufgehoben werden muss.
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Das 18. Familiengericht Ankara hat in einem von ihm verhandelten Fall den Rechtsweg beschritten und argumentiert, dass der erste Absatz von Artikel 286 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721, der "das Recht auf Anfechtung der Abstammung zwar dem Ehemann und dem Kind einräumt, der Mutter jedoch verwehrt", gegen die Verfassung verstößt.
Es wurde entschieden, dass die betreffende gesetzliche Bestimmung verfassungswidrig ist und aufgehoben wird; die Aufhebungsentscheidung tritt nach 9 Monaten in Kraft. Die Entscheidung wurde im heutigen Amtsblatt veröffentlicht.
NICHT MIT DEM RECHTSSTAATSPRINZIP VEREINBAR
In der Entscheidung heißt es:
"In der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts wird festgestellt, dass die Personen, die eine Klage auf Anfechtung der Abstammung zwischen Kind und Ehemann einreichen können, im Gesetz abschließend festgelegt sind, der Mutter dieses Recht jedoch nicht eingeräumt wurde.
Demnach hat die Mutter, die nicht zu den klageberechtigten Personen zählt, keine Möglichkeit, sich an die Justizbehörden zu wenden, um geltend zu machen, dass das von ihr geborene Kind nicht vom Ehemann stammt.
In der Klageschrift wurde dargelegt, dass dieser Zustand nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaates und der Gleichheit vereinbar sei und zudem die Freiheit zur Rechtsverfolgung verletzt werde, da die Mutter keine Möglichkeit habe, sich mit einem Antrag auf Anfechtung der Abstammung an die Justizbehörden zu wenden."