Was wird aus diesen Leutnanten?!

Die Entscheidung über die sieben Leutnante, deren Entlassung aus den türkischen Streitkräften (TSK) nach den Vorfällen an der Infanterieschule Tuzla während der Gedenkfeier für Atatürk am 10. November gefordert wurde, weil ein Leutnant kein Atatürk-Foto trug, wird morgen fallen.

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Die Entscheidung über die sieben Leutnante, deren Entlassung aus den türkischen Streitkräften (TSK) nach den Vorfällen an der Infanterieschule Tuzla während der Gedenkfeier für Atatürk am 10. November gefordert wurde, weil ein Leutnant kein Atatürk-Foto trug, wird morgen fallen.

Der Hohe Disziplinarausschuss (YDK) des Kommandos der Landstreitkräfte wird bei seiner morgigen Sitzung zunächst die Verteidigung der Leutnante und ihrer Anwälte anhören. Anschließend werden die Ausschussmitglieder durch eine Abstimmung zu einer Entscheidung gelangen. Die getroffene Entscheidung wird jedoch nicht morgen, sondern voraussichtlich innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach der schriftlichen Begründung bekannt gegeben.

Wie wir bereits berichteten, werden die vier Leutnante, die gegen das Nichttragen des Atatürk-Fotos protestiert hatten, sowie ihre Anwälte an der YDK-Sitzung teilnehmen und eine mündliche Verteidigung vorbringen. Der Leutnant, der das Atatürk-Foto nicht getragen haben soll, sowie die zwei ihn unterstützenden Leutnante und ihre Anwälte hatten hingegen beschlossen, nicht an der YDK-Sitzung teilzunehmen und stattdessen eine schriftliche Verteidigung einzureichen, mit der Begründung, dass "keine objektive Untersuchung durchgeführt wurde und keine objektive Entscheidung getroffen werden wird". Es wurde bekannt, dass die besagte schriftliche Verteidigung bereits letzte Woche eingereicht wurde.

UNZUSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG IM STRAFVERFAHREN

Neben der vom Verteidigungsministerium (MSB) eingeleiteten verwaltungsrechtlichen Untersuchung gab es eine Entwicklung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul bezüglich des Vorfalls eingeleitet wurde.

Nach vorliegenden Informationen hat der zuständige Staatsanwalt eine "Unzuständigkeitserklärung" abgegeben und die Akte an die für Militärstraftaten zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sollte der neue Staatsanwalt eine Anklageschrift verfassen, würde auch ein Strafverfahren eröffnet werden.

Unterdessen konnte die erste Anhörung in dem Schadensersatzprozess, den drei Leutnante gegen vier andere Leutnante wegen angeblicher Misshandlungen und Beleidigungen angestrengt hatten, am vergangenen Donnerstag nicht stattfinden, da die vier Leutnante und ihre Anwälte nicht erschienen waren; der Termin wurde auf März verschoben.

ERWARTETE STRAFEN

In der Pressekonferenz des Verteidigungsministeriums am vergangenen Donnerstag wurde betont: "Es sollte nicht der geringste Zweifel daran bestehen, dass in unseren türkischen Streitkräften, deren Priorität die Aufrechterhaltung der institutionellen Disziplin ist, keine Person, kein Vorfall und keine Situation toleriert wird, die die Grundwerte erschüttern, disziplinwidrig sind oder die militärische Hierarchie stören könnten oder dies tun. Unsere türkischen Streitkräfte handeln in diesem Fall, wie in jedem anderen auch, im Rahmen des Rechts." Dabei wurde hervorgehoben, dass "im Hohen Disziplinarausschuss die korrekteste und objektivste Entscheidung getroffen werden wird".

Dem Verteidigungsministerium nahestehende Quellen berichten, dass erwartet wird, dass der Hohe Disziplinarausschuss die Entlassung aller Leutnante aus den TSK beschließt, dass jedoch auch die Möglichkeit im Raum steht, die Ausbildung der betreffenden Personen an der Infanterieschule Tuzla zu beenden und sie in ihre Einheiten zu versetzen.