Wegen „Beleidigung des Präsidenten“ inhaftierter Anwalt Burak Saldıroğlu freigelassen
Der wegen des Vorwurfs der Beleidigung des Präsidenten inhaftierte Anwalt Burak Saldıroğlu wurde per Gerichtsbeschluss aus der Haft entlassen.
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Der Anwalt Burak Saldıroğlu, der wegen Beiträgen in sozialen Medien unter dem Vorwurf der Beleidigung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan inhaftiert worden war, wurde freigelassen. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellte Anklageschrift besagte, dass Saldıroğlu aufgrund seiner Äußerungen über den Präsidenten in Beiträgen vom 14. und 24. März 2025 gemäß Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) angeklagt wurde.
In der Anklageschrift wurde behauptet, dass Saldıroğlu in Beiträgen von seinem Konto „@buraksaldiroglu“ Anspielungen auf den Geisteszustand des Präsidenten gemacht und die türkische Polizei beleidigt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte seine Bestrafung gefordert, mit der Begründung, dass diese Äußerungen öffentlich und in fortgesetzter Form getätigt worden seien.
STELLUNGNAHME DES ANWALTS
Saldıroğlus Anwalt Mehmet Turgay Bilge erklärte, dass solche Verfahren in der Regel nach kurzer Zeit mit einer Freilassung endeten und sagte: „In diesem Prozess wurden in Istanbul Hunderte Menschen wegen ähnlicher Vorwürfe inhaftiert und die meisten von ihnen wurden nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Dies ist zu einer Taktik geworden, um Menschen einzuschüchtern.“ Bilge äußerte, dass sein Mandant ebenfalls ein Opfer dieser Praxis sei.
Anwalt Burak Saldıroğlu war am 9. Mai festgenommen und am darauffolgenden Tag inhaftiert worden. Die mit Genehmigung des Justizministeriums erstellte Anklageschrift war beim erstinstanzlichen Strafgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) in Istanbul eingereicht worden.