Wegweisendes Urteil des Kassationshofs für geschiedene Paare! Dieses Recht endet vollständig

Der Kassationshof hat entschieden, dass eine Immobilie mit Rechtskraft der Scheidung ihren Status als Familienwohnsitz verliert und aus diesem Grund keine Grundbuchberichtigung mehr verlangt werden kann.

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Die 2. Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay) hat ein wegweisendes Urteil zum Status einer Immobilie als „Familienwohnsitz“ in Scheidungsverfahren gefällt. Das höchste Gericht entschied, dass eine Immobilie nach Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht mehr als Familienwohnsitz anerkannt werden kann.

Dem Urteil zufolge können nach der rechtskräftigen Scheidung keine Ansprüche auf Grundbuchberichtigung und Neueintragung mehr auf Basis der Bestimmungen zum Familienwohnsitz geltend gemacht werden. Damit ist der Weg versperrt, nach einer Scheidung Rechte an einer Immobilie geltend zu machen, die zuvor als Familienwohnsitz genutzt wurde.

Wie die Türkiye Gazetesi berichtet, wurde der dem Urteil zugrunde liegende Fall im Bezirk Gölcük in Kocaeli verhandelt. Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils behauptete die Ehefrau, dass die als Familienwohnsitz genutzte Immobilie ohne ihre Zustimmung an einen Dritten übertragen worden sei. Die Klägerin forderte die Annullierung des Grundbucheintrags, die erneute Eintragung der Immobilie auf ihren Namen sowie die Anbringung eines Vermerks als Familienwohnsitz.

URTEIL DES LOKALEN GERICHTS AUFGEHOBEN

Das Familiengericht Gölcük gab dem Antrag der Klägerin auf Grundbuchberichtigung und Neueintragung statt. Nach dem Berufungsverfahren gelangte der Fall vor die 2. Zivilkammer des Kassationshofs.

Der Kassationshof prüfte die Akten und wies darauf hin, dass das Scheidungsurteil zwischen den Eheleuten bereits rechtskräftig war. Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die Immobilie ab diesem Zeitpunkt ihren Status als Familienwohnsitz verloren habe und daher keine Ansprüche mehr auf Basis der Bestimmungen zum Familienwohnsitz geltend gemacht werden könnten.

In der Entscheidung wurde festgehalten, dass mit der Rechtskraft der Scheidung die Eigenschaft als Familienwohnsitz entfällt und somit die Klage auf Grundbuchberichtigung und Neueintragung auf Basis des Familienwohnsitzes gegenstandslos geworden ist.

Aufgrund dieser Bewertung wurde das Urteil des Regionalgerichts Sakarya in der Sache aufgehoben. Auch das zuvor vom Familiengericht Gölcük gefällte Urteil wurde aufgehoben, womit die endgültige Entscheidung in diesem Fall durch den Kassationshof getroffen wurde.