Olymp-Gebirge in UNESCO-Welterbeliste aufgenommen: 12-jährige Initiative Griechenlands erfolgreich
Der Olymp, der symbolträchtige Ort der griechischen Mythologie, wurde auf der UNESCO-Sitzung in Busan einstimmig in die Welterbeliste aufgenommen.
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Der Olymp, der höchste Gipfel Griechenlands, wurde in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Die Entscheidung wurde auf der 48. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im südkoreanischen Busan einstimmig getroffen.
Der Berg, der in der griechischen Mythologie als legendäre Heimat der zwölf olympischen Götter gilt, wurde als Natur- und Kulturerbestätte von „außergewöhnlichem universellem Wert“ registriert. Damit hat der Olymp den Schutzstatus als gemeinsames Erbe nicht nur Griechenlands, sondern der gesamten Menschheit erhalten.
In einer gemeinsamen Erklärung des griechischen Kulturministeriums sowie des Ministeriums für Umwelt und Energie wurde die Entscheidung als eine der bedeutendsten internationalen Anerkennungen im Bereich des Schutzes des Kultur- und Naturerbes bezeichnet. In der Erklärung wurde betont, dass der außergewöhnliche universelle Wert der weitläufigen Geografie des Olymp offiziell anerkannt wurde.
Der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis bezeichnete die Entscheidung in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Kanal als „nationalen Erfolg ersten Ranges“. Mitsotakis erklärte: „Von heute an ist der legendäre Olymp nicht mehr nur der Berg Griechenlands, sondern der gesamten Menschheit und muss für immer geschützt werden.“
Die Aufnahme des Olymp in die Liste erfolgte nach 12-jährigen Bemühungen Griechenlands. Der 2.918 Meter hohe Berg zeichnet sich neben seiner beeindruckenden Naturlandschaft auch durch seine mythologische, historische und kulturelle Bedeutung aus.
Die Region wurde bei der UNESCO-Bewertung aufgrund ihrer reichen biologischen Vielfalt, endemischen Pflanzen- und Tierarten, archäologischen Stätten und ihres historischen Erbes sowohl in ihrer natürlichen als auch in ihrer kulturellen Dimension berücksichtigt.
WEITERE NEUAUFNAHMEN IN DIE LISTE
Auf derselben Sitzung wurden auch die fünf Strände, die während des Zweiten Weltkriegs Schauplatz der Landung in der Normandie waren, in die Welterbeliste aufgenommen. Diese Gebiete wurden aufgrund ihrer historischen Überreste bewertet, die eine entscheidende Rolle bei der Befreiung Westeuropas von der Nazi-Besatzung spielten.
Das Komitee nahm zudem die ehemaligen japanischen Hauptstädte Asuka und Fujiwara, die Boma-Badingilo-Migrationslandschaft im Südsudan sowie weitere architektonische, archäologische und natürliche Erbestätten aus verschiedenen Ländern in die Liste auf.