Schockstrafe für Hasan Can Kayas Sendung „Konuşanlar“! RTÜK nennt die Begründung
Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat beschlossen, die auf Disney+ ausgestrahlte Sendung „Konuşanlar“ von Hasan Can Kaya aus dem Katalog zu entfernen und eine Geldstrafe zu verhängen.
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Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat im Rahmen seiner Kontrolltätigkeiten für digitale Sendeplattformen die von Hasan Can Kaya moderierte Sendung „Konuşanlar“ unter die Lupe genommen. Als Ergebnis der Bewertung durch den Rat wurde beschlossen, gegen Disney+ eine Geldstrafe in Höhe von zwei Prozent zu verhängen und die Sendung aus dem Katalog der Plattform zu entfernen.
Einschätzung: Moralische Grenzen überschritten
Im RTÜK-Bericht wurde festgestellt, dass die Sendung in großem Umfang Slang und vulgäre Ausdrücke enthalte und Verhaltensweisen wie Untreue, Glücksspiel und Ähnliches als normal dargestellt würden. Es wurde betont, dass diese Sprache nicht mit dem allgemeinen moralischen Verständnis der Gesellschaft übereinstimme und negative Auswirkungen auf die Zuschauer haben könne. Der Rat kam zu dem Schluss, dass der Inhalt gegen die Bestimmung des Gesetzes Nr. 6112 verstößt, wonach „keine Sendungen ausgestrahlt werden dürfen, die gegen die allgemeine Moral verstoßen“.
Sanktionen auch gegen Fernsehserien
In derselben Sitzung wurde aufgrund der Normalisierung von Gewalt in den im Dezember 2025 ausgestrahlten Folgen der auf Show TV laufenden Serie „Veliaht“ eine Sanktion beschlossen. Gegen die auf NOW TV ausgestrahlte Serie „Halef: Köklerin Çağrısı“ wurde eine Geldstrafe von zwei Prozent verhängt, da festgestellt wurde, dass Untreue und Polygamie normalisiert und Frauen auf erniedrigende Weise dargestellt würden.
Zusätzliche Strafen für Programm- und Musikplattformen
Gegen die auf NOW TV ausgestrahlte Sendung „Efsane Futbol“ wurde wegen Überschreitung der Grenzen bei der Produktplatzierung eine Strafe von einem Prozent verhängt. Im Fall von Spotify wurde beschlossen, die betreffenden Inhalte aufgrund der Häufung von Slang und vulgären Ausdrücken in einigen Liedern und Wiedergabelisten aus dem Katalog zu entfernen und eine Geldstrafe von zwei Prozent zu verhängen.