20 Prozent Rabatt bei Fernbussen
Die Bestimmung zur Gewährung eines Rabatts von 20 Prozent für Rentner bei Fernbusreisen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Bestimmung, dass natürliche und juristische Personen, die Fernbusverkehr betreiben, Personen, die ihren Rentnerstatus nachweisen, einen Rabatt von 20 Prozent auf den Tarif gewähren müssen, wurde in die Verordnung aufgenommen.
Laut einer vorübergehenden Bestimmung, die in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde und Änderungen an der Straßenverkehrsverordnung vornimmt, wird bis Ende 2024 auf die ausgestellten Fahrkarten für Personen, die ihren Rentnerstatus durch Informationen und Dokumente erklären und nachweisen, ein Rabatt von 20 Prozent auf den dem Verkehrsministerium gemeldeten Tarif gewährt.
Inhaber von B1- und D1-Genehmigungen für den Straßentransport, die diese Bestimmung nicht einhalten, erhalten für jeden Verstoß 5 Verwarnungspunkte.