4 Jahre Haft für Aleyna Tilki gefordert

Gegen einen Angeklagten, der die Identitätsdaten und privaten Informationen der Sängerin Aleyna Tilki erlangt und sie damit erpresst haben soll, wurde eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Angeklagte habe personenbezogene Daten rechtswidrig verbreitet.

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Die Ermittlungen gegen İbrahim Y., der beschuldigt wird, sich Zugang zu den persönlichen Daten der Sängerin Aleyna Tilki verschafft zu haben – darunter ihre Privatadresse und ihre türkische Identitätsnummer, auf die normalerweise nur Justizbehörden Zugriff haben –, wurden abgeschlossen. Laut Anklageschrift kontaktierte der Angeklagte den Vater und den Assistenten von Tilki über soziale Medien, drohte damit, die Informationen an Dritte weiterzugeben, und erpresste sie. Anschließend wurde festgestellt, dass er diese Informationen über andere Social-Media-Konten verbreitete.

Wie die Zeitung Sabah berichtet, wies der Angeklagte İbrahim Y. die Vorwürfe zurück und erklärte: "Ich habe erfahren, dass die persönlichen Daten von Tilki gestohlen wurden. Ich habe ihrem Vater und ihrem Assistenten Nachrichten geschickt, um sie zu warnen. Mein Ziel war es, zu helfen."

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Angeklagte die personenbezogenen Daten rechtswidrig erlangt und verbreitet habe, was durch Beweise belegt sei, und forderte eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren. Das Strafmaß für den Angeklagten wird im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens festgelegt.