Achtung, Ehepaare: Geiz gilt als schweres Verschulden
Rechtsanwältin Nimet Türe erklärte, dass geiziges Verhalten eines Partners in der Ehe bei einer Scheidung als schweres Verschulden gewertet wird.
İHA
Rechtsanwältin Nimet Türe erläuterte, dass die Gründe für die Beendigung einer Ehe in allgemeine und besondere Gründe unterteilt werden und dass es viele verschiedene Themenbereiche gibt, die zu einer Zerrüttung der Ehe führen können, wobei einer davon wirtschaftliche Gewalt sei.
Türe betonte, dass geiziges Verhalten eines Ehepartners im Scheidungsverfahren als schweres Verschulden gewertet wird: "Wirtschaftliche Gewalt äußert sich zwischen den Partnern meist darin, dass keine Haushaltsgeräte gekauft werden, die Heizung im Winter heruntergedreht wird oder dem Partner kein ausreichendes Taschengeld zur Verfügung gestellt bzw. die Kreditkarte gekündigt wird. Wie wir in allen aktuellen Urteilen des Kassationshofs sehen, führt ein übermäßig geiziges Verhalten, das den Partner in wirtschaftliche Not bringt und den Grad wirtschaftlicher Gewalt erreicht, dazu, dass die Person, die diese Handlungen begeht, während des Scheidungsprozesses als schuldig eingestuft wird. In allen Urteilen des Kassationshofs nach 2020 ist zu erkennen, dass der Ehepartner, der sich gegenüber seinem Partner übermäßig geizig verhält, bei der Scheidung als schwer schuldig bewertet wird und entsprechende Urteile gefällt wurden", so Türe.
'GEIZIGES VERHALTEN KANN EIN SCHEIDUNGSGRUND SEIN'
Türe berichtete von einem beispielhaften Urteil des Kassationshofs, in dem ein Ehemann die Gaszufuhr abstellte und seine Frau zwang, auf einem Campingkocher zu kochen: "Im Winter schaltete er ebenfalls die Heizung ab und brachte seine Frau in eine schwierige Lage, was das Heizen betraf. Solche Situationen führen sowohl zu psychischer als auch zu wirtschaftlicher Gewalt. In dem Urteil der 8. Zivilkammer wurde der Ehemann als schwer schuldig eingestuft. Das Gericht verurteilte ihn nicht nur zu materiellem und immermateriellem Schadensersatz, sondern legte auch einen über dem üblichen Marktwert liegenden Betrag für den Unterhaltsausfall fest, um sicherzustellen, dass die Ehefrau nach der Ehe die finanzielle Unterstützung erhält, die ihr während der Ehe verwehrt blieb. Ein Ehepartner, der aufgrund der Zerrüttung der Ehe die Scheidung einreicht und behauptet, wirtschaftlicher Gewalt ausgesetzt zu sein, kann diesen Zustand durch Zeugen oder durch ein Sachverständigengutachten über die häuslichen Verhältnisse belegen. Durch den Nachweis der wirtschaftlichen Gewalt kann die betroffene Person Anspruch auf Schadensersatz und Unterhalt geltend machen. Dies ist ein Recht, das beiden Parteien zusteht. Wir empfehlen den Parteien, in dieser Hinsicht auf ihre Zeugen oder andere Beweismittel zu achten", erklärte sie.