Aufgepasst bei der Eheschließung: Ehe kann annulliert werden, wenn der Partner Vorstrafen verschweigt
Fuat Ş. reichte die Scheidung ein, nachdem er erfahren hatte, dass seine Frau vor der Ehe in zwei separate Diebstahlsdelikte verwickelt war. Der Kassationsgerichtshof hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts, das die Vorstrafen nicht als Scheidungsgrund anerkannte, auf und gab dem Ehemann recht.
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Ein in Antalya lebender Mann reichte Klage auf Annullierung seiner Ehe ein, nachdem er erfahren hatte, dass seine Frau die von ihr vor der Eheschließung begangenen Straftaten vor ihm verheimlicht hatte. Der Kassationsgerichtshof (Yargıtay) fällte ein Grundsatzurteil und gab dem Mann recht, dessen Klage vom Berufungsgericht zuvor als unbegründet abgewiesen worden war. Fuat Ş., der vor einiger Zeit in Antalya Arya Ş. geheiratet hatte, erfuhr, dass seine Frau vor der Ehe in zwei separate Diebstahlsdelikte verwickelt war und diese Taten vor ihm verheimlicht hatte.
ER ERFUHR VON DEN DIEBSTAHLSDELIKTEN SEINER FRAU
Laut einem Bericht von Halit Turan von der Zeitung Sabah wandte sich der in seinem Vertrauen erschütterte Mann an das Familiengericht in Antalya. In seiner Klageschrift gab Fuat Ş. an, dass seine Ehefrau Arya Ş. vor der Eheschließung in zwei separate Diebstahlsdelikte verwickelt war, sie diesen Umstand bei der Heirat verschwiegen habe und er all dies erst nach der Hochzeit erfahren habe; daraufhin forderte er die Annullierung der Ehe.
Die vom Familiengericht angenommene Klage wurde von Arya Ş. vor das Berufungsgericht gebracht. Der 2. Zivilsenat des Regionalgerichts Antalya prüfte den Antrag der Frau und entschied, dass der angeführte Grund für eine Annullierung der Ehe nicht ausreiche. Fuat Ş., dessen Klage vom Berufungsgericht abgewiesen wurde, legte daraufhin Revision beim Kassationsgerichtshof ein. Bei der Prüfung durch den 2. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs wurde festgestellt, dass Arya Ş. von den 3. und 5. Strafgerichten erster Instanz in Isparta wegen zweier separater Diebstahlsdelikte verurteilt worden war.
DAS URTEIL DES BERUFUNGSGERICHTS WURDE AUFGEHOBEN
In der Entscheidung wurde betont, dass Diebstahl zu den schändlichen Delikten zähle und es als ein Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft der Frau angesehen werden müsse, wenn ein Mann unwissentlich eine Person heirate, die wegen Diebstahls vorbestraft sei.
In dem Urteil wurde festgehalten, dass dieser Umstand für den Mann das Zusammenleben mit der Frau unzumutbar mache, und das Urteil des Berufungsgerichts wurde aufgehoben. In der nun in die Rechtsprechung eingegangenen Entscheidung ordnete der Kassationsgerichtshof die Annahme der Annullierungsklage des Mannes an.