Datum steht fest: Detaillierte Menüpflicht in Restaurants und Cafés wird eingeführt

Um eine gesunde Ernährung zu fördern, müssen Speisekarten in Restaurants und Cafés künftig Angaben zu Inhaltsstoffen und Kalorien enthalten. Durch eine schrittweise Einführung wird dies für alle Betriebe verpflichtend.

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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat eine neue Regelung für Restaurants und Cafés eingeleitet, um Verbrauchern bewusstere Entscheidungen zu ermöglichen. Sowohl in digitalen als auch in gedruckten Speisekarten müssen die Inhaltsstoffe und Kalorienangaben der angebotenen Speisen und Getränke künftig klar ausgewiesen werden.

Gemäß dem vom Ministerium aktualisierten Leitfaden zur Lebensmittelkennzeichnung müssen Speisekarten Informationen zu Produktbestandteilen, Kalorienwerten, Allergenen sowie Angaben zu Alkohol oder aus Schweinefleisch gewonnenen Substanzen enthalten. Zudem müssen diese Informationen für Kunden leicht zugänglich auf den Karten präsentiert werden. Die Regelung gilt sowohl für physische Speisekarten als auch für digitale Menüs mit QR-Codes.

Für alle Restaurantketten und deren Filialen wurde ein schrittweiser Zeitplan für die Anpassung der Speisekarten festgelegt. Große Restaurantketten, die landesweit tätig sind, müssen bis zum 1. Juli 2026 auf die neue Regelung umstellen. Betriebe mit drei oder mehr Filialen in derselben Stadt müssen ihre Speisekarten bis zum 31. Dezember 2026 anpassen.

Nationale Restaurantketten: bis zum 1. Juli 2026

Betriebe mit drei oder mehr Filialen in derselben Provinz: bis zum 31. Dezember 2026

Für Inhaltsstoffangaben in anderen Betrieben: bis zum 31. Dezember 2026

Für Kalorienangaben in anderen Betrieben: bis zum 31. Dezember 2027