Erste Stellungnahme von Bengü nach Freilassung im Drogenermittlungsverfahren
Die berühmte Sängerin Bengü, die im Rahmen der Ermittlungen vorübergehend festgenommen und anschließend wieder freigelassen wurde, hat über ihren Anwalt eine Erklärung abgegeben.
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Im Zuge einer von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz gegen Prominente eingeleiteten „Drogen“-Operation wurde gegen Simge Sağın und İlkay Şencan ein Ausreiseverbot verhängt.
Melek Mosso wurde trotz eines Antrags auf gerichtliche Kontrolle vom Haftrichter freigelassen.
İbrahim Çelikkol, Mustafa Ceceli, Deha Bilimlier, Ersay Üner, Asli Sipahi Hacısüleymanoğlu und Bengü Erden wurden direkt von der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.
Die berühmte Sängerin, die nach ihrer vorübergehenden Festnahme wieder freigelassen wurde, gab ihre erste Stellungnahme über ihren Anwalt in den sozialen Medien ab.
In der vom Anwalt von Bengü veröffentlichten Nachricht heißt es:
„Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Türkei in Beykoz geführten Ermittlungen wurde meine Mandantin Bengü Erden bei der Gendarmeriekommandantur der Provinz Istanbul vernommen und hat die Dienststelle nach Abschluss der entsprechenden Vernehmungsprozesse verlassen. Wie ihrer Familie, ihrem beruflichen und privaten Umfeld, das sie persönlich kennt, bestens bekannt ist, hat meine Mandantin Bengü Erden zu keinem Zeitpunkt ihres Lebens Drogen oder stimulierende Substanzen konsumiert. Da meine Mandantin in erster Linie Mutter ist, bitten wir respektvoll darum, bei Kommentaren und Berichten zu diesem Thema mit Sensibilität vorzugehen und Behauptungen sowie Nachrichten, die nicht der Wahrheit entsprechen, keinen Glauben zu schenken.“