Forderung nach bis zu 3 Jahren Haft für Mabel Matiz

Im Prozess gegen den als Mabel Matiz bekannten Sänger Fatih Karaca, dem vorgeworfen wird, in seinem Lied „Perperişan“ obszöne Beschreibungen verwendet zu haben und durch das Fehlen einer Altersbeschränkung eine Gefahr für Kinder darzustellen, wurde das Plädoyer verlesen. Es wurde eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren für Karaca gefordert.

İHA

Der Prozess gegen den als Mabel Matiz bekannten Sänger Fatih Karaca wurde fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Lied „Perperişan“ obszöne Beschreibungen verwendet zu haben, die aufgrund fehlender Altersbeschränkungen eine Gefahr für Kinder darstellen sollen. Während Mabel Matiz nicht an der Verhandlung vor dem 54. Strafgericht erster Instanz in Istanbul teilnahm, waren die Anwälte beider Seiten anwesend. Der Anwalt des Ministeriums für Familie und soziale Dienste forderte die Bestrafung des Angeklagten mit der Begründung, dass die Tatbestandsmerkmale des Delikts der „Obszönität“ im Lied erfüllt seien. Die Anwälte des Angeklagten baten das Gericht um eine Frist zur Vorbereitung der Verteidigung.

BIS ZU 3 JAHRE HAFT GEFORDERT

In seinem Plädoyer zur Sache forderte der Staatsanwalt für den Angeklagten Fatih Karaca eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren wegen des Vorwurfs der „Verbreitung obszöner Bilder, Texte oder Äußerungen über Presse- und Rundfunkmedien“.

FRIST FÜR DIE PARTEIEN EINGERÄUMT

Das Gericht verkündete seinen Zwischenbeschluss und gewährte den Parteien eine Frist, um auf das Plädoyer zu reagieren und ihre Verteidigung vorzubringen, bevor die Verhandlung vertagt wurde. Es wird erwartet, dass das Gericht beim nächsten Termin sein Urteil verkündet.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde dargelegt, dass der Text des Liedes „Perperişan“ des Verdächtigen Karaca indirekt sexuelle Begierden anrege, durch körperliche und geistige Metaphern erotische Assoziationen wecke und Beschreibungen enthalte, die auf den Geschlechtsverkehr abzielten, wobei diese Beschreibungen und Worte für jeden leicht verständlich seien.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Texte eine Gefahr für den Schutz von Kindern darstellen

In der Anklageschrift wurde zudem festgehalten, dass das Lied mit Zustimmung und Billigung des Verdächtigen öffentlich in den sozialen Medien geteilt und für die Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde. Da für die Veröffentlichungen auf diesen digitalen Plattformen keine Altersbeschränkung angewendet wurde, stelle dies eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und den Schutz von Kindern dar.

Insbesondere bei Betrachtung des inhaltlichen Zusammenhangs dieser beiden Sätze wurde dargelegt, dass dies die Verteidigung des Verdächtigen nicht stütze.

In der Anklageschrift wurde ferner vermerkt, dass die Veröffentlichung auf Plattformen, die für Kinder zugänglich sind, den Tatbestand in einer qualifizierten Form verwirkliche. Obwohl der Verdächtige in seiner Aussage die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückwies und erklärte, die Zeile „diyo şeytan üstüne atla da sal kuşu hanesine“ bedeute lediglich, eine Nachricht an das Haus der geliebten Person zu senden, wurde festgehalten, dass dies bei Betrachtung des gesamten Liedes und insbesondere des inhaltlichen Zusammenhangs dieser beiden Sätze die Verteidigung des Verdächtigen nicht stütze.

Forderung nach bis zu 3 Jahren Haft

In der Anklageschrift wurde für den Verdächtigen Fatih Karaca eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren wegen des Vorwurfs der „Vermittlung der Verbreitung obszöner Inhalte“ gefordert.