Ayşe Barım stellte Antrag bezüglich der Berichterstattung! Gericht lehnte ab
Ayşe Barım beantragte eine Zugangssperre für Berichte über ihre Person, doch das Friedensstrafgericht Istanbul wies diesen Antrag zurück. Gegen Barım wird wegen Vorwürfen von Wettbewerbsverstößen, Steuerhinterziehung, Bestechung und Unregelmäßigkeiten ermittelt.
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Ayşe Barım wandte sich an das Friedensgericht Istanbul mit der Bitte, eine Zugangssperre für die über sie veröffentlichten Nachrichten zu verhängen. Das Friedensgericht lehnte diesen Antrag von Barım ab.
ERMITTLUNGEN GEGEN AYŞE BARIM
Nachdem die Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung zu Managementfirmen und Casting-Agenturen eingeleitet hatte, startete die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein Ermittlungsverfahren gegen Ayşe Barım, die Inhaberin der ID Danışmanlık Şirketi, und prüft die in den sozialen Medien erhobenen Vorwürfe eingehend.
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat diesbezüglich Schreiben an das Gremium zur Untersuchung von Finanzkriminalität (MASAK) sowie an die Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität der Istanbuler Polizei gerichtet.
Die Staatsanwaltschaft hat einen weiteren wichtigen Schritt in den Ermittlungen unternommen. Aufgrund des Verdachts, dass Ayşe Barım, die Inhaberin der ID Danışmanlık Şirketi, ins Ausland fliehen könnte, wurde ein Ausreiseverbot gegen sie verhängt.
ANTRAG AUF ZUGANGSSPERRE ABGELEHNT
Während die Türkei durch diesen Vorfall erschüttert wird, kam der erste Schritt von Ayşe Barım. Barım beantragte beim zuständigen Friedensgericht Istanbul eine Zugangssperre für die über sie erschienenen Berichte. Das Gericht prüfte den Antrag und lehnte ihn ab.