Gericht hatte 6 Millionen TL zugesprochen: Neue Entwicklung im Fall Metin Akpınar-Duygu Nebioğlu
Duygu Nebioğlu gab bekannt, dass die gegen Metin Akpınar erwirkte Entschädigung in Höhe von 6 Millionen Lira in die Berufung gegangen ist. Nebioğlu teilte mit, dass das Gerichtsverfahren weiterhin andauert.
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Im Entschädigungsprozess, der von Duygu Nebioğlu, einer der Zwillinge aus der außerehelichen Beziehung zwischen dem renommierten Theaterschauspieler Metin Akpınar und Suphiye Orancı, angestrengt wurde, gibt es eine neue Entwicklung. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass Akpınar an Nebioğlu ein Schmerzensgeld in Höhe von 6 Millionen TL zahlen muss.
Duygu Nebioğlu unterstrich in einer schriftlichen Erklärung zum Prozessverlauf eine wichtige Neuerung. Nebioğlu gab bekannt, dass Metin Akpınar gegen das Urteil Berufung eingelegt habe und die Akte an die höhere Instanz (Berufungsgericht) weitergeleitet worden sei.
In ihrer Erklärung äußerte sie sich wie folgt:
-„Gegen das vom Gericht im Rahmen der von mir gegen meinen biologischen Vater Metin Akpınar angestrengten Klage auf Schmerzensgeld zugesprochene Entschädigung in Höhe von 6.000.000 TL wurde von meinem biologischen Vater Berufung eingelegt und der Fall an die höhere Instanz verwiesen.
-Bezüglich dieser Entscheidung wurde mir keine Zahlung geleistet, und mein biologischer Vater hat erneut einen Beschluss zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung erwirkt; der zu zahlende Betrag wurde als Sicherheit beim Vollstreckungsamt hinterlegt.
-Obwohl der schmerzhafte Prozess, den ich seit 38 Jahren durchlebe, durch die türkische Justiz bestätigt wurde, wird weiterhin versucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen und zu verschleppen.
-Es ist jedoch offensichtlich, dass ich in dem gerechten Kampf, den ich bisher gegen solche Situationen geführt habe, stets siegreich hervorgegangen bin, und unser Kampf wird auch im weiteren Verlauf gemeinsam mit meinen Anwälten, RA Ahmet Furkan Uludağ und RA Ferihan Polat, fortgesetzt.“