Gerichtliche Auflagen und Ausreiseverbot für Banu Parlak
Die Sängerin und Social-Media-Phänomen Banu Parlak wurde vom Staatsanwalt dem Gericht vorgeführt, nachdem sie im Justizgebäude von Küçükçekmece in einen Streit mit Mitarbeitern des Vollstreckungsamtes geraten war. Der Streit drehte sich um eine Pfändung an ihrem Fahrzeug, das sie verkaufen wollte. Parlak wurde unter gerichtlichen Auflagen und mit einem Ausreiseverbot wieder auf freien Fuß gesetzt.
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Müslim SARIYAR/12punto.com.tr
Die Sängerin und Social-Media-Phänomen Banu Parlak begab sich zum Vollstreckungsamt des Justizgebäudes von Küçükçekmece, um die Pfändung an einem Fahrzeug, das sie verkaufen wollte, aufheben zu lassen.
DEM GERICHT VORGEFÜHRT
Nachdem die Beamten ihr mitgeteilt hatten, dass der Anwalt der Gegenseite die Pfändung aufheben müsse, soll Banu Parlak die Beamten beleidigt haben.
Nachdem die Vollstreckungsbeamten den Vorfall dem Staatsanwalt gemeldet hatten, wurde Parlak dem Gericht vorgeführt.
Banu Parlak wurde unter gerichtlichen Auflagen und mit einem Ausreiseverbot belegt und anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt.