Gouverneursamt Eskişehir verbietet Oktoberfest
EILMELDUNG... Das für den 14. und 15. Oktober in Eskişehir geplante Oktoberfest wurde vom Gouverneursamt mit der Begründung der öffentlichen Sicherheit und der Prävention von Straftaten untersagt. In der Erklärung des Gouverneursamtes hieß es: „Ziel ist es, das friedliche Umfeld, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit in unserer Provinz zu gewährleisten.“
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Das Gouverneursamt Adana hatte zuvor das bis zum 15. Oktober laufende „Çukurova Rock Festivali“ abgesagt und damit für Diskussionen in den sozialen Medien gesorgt.
Während dieses Thema noch aktuell ist, wurde nun auch das für den 14. und 15. Oktober in Eskişehir geplante Oktoberfest vom dortigen Gouverneursamt untersagt.
Das Gouverneursamt Eskişehir hat ein Verbot für das für den 14. und 15. Oktober geplante Oktoberfest erlassen.
WARUM WURDE DAS OKTOBERFEST ABGESAGT?
Das für den 14. und 15. Oktober in Eskişehir geplante Oktoberfest wurde vom Gouverneursamt mit der Begründung der öffentlichen Sicherheit und der Prävention von Straftaten untersagt.
STELLUNGNAHME DES GOUVERNEURSAMTES ESKİŞEHİR
In einer auf der offiziellen Website des Gouverneursamtes Eskişehir veröffentlichten Erklärung zum Verbot heißt es:
„Um die vollständige und sichere Ausübung der Grundrechte und Freiheiten unserer Bürger gemäß internationalen Abkommen, der Verfassung der Republik Türkei und den Gesetzen zu gewährleisten sowie um das friedliche Umfeld, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit in unserer Provinz zu sichern, Straftaten vorzubeugen und die Grundrechte und Freiheiten sowie die Rechte und Freiheiten anderer und die allgemeine Sicherheit zu schützen, wurde gemäß den Bestimmungen der Artikel 11 (a) und (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie der Artikel 17 und 19 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 das Festival, das laut Informationen am 14. und 15. Oktober 2023 in einem Betrieb innerhalb des Botanik-Parks im Stadtteil Orhangazi im Bezirk Odunpazarı stattfinden sollte (unter Wahrung der in der Betriebsgenehmigung festgelegten Kapazitäts- und Betriebszeitenrechte), durch den Beschluss des Gouverneursamtes Eskişehir vom 11.10.2023 mit der Nummer 317 für einen Zeitraum von (2) Tagen, vom 14.10.2023, 00:01 Uhr, bis zum 15.10.2023, 24:00 Uhr, untersagt. Wir geben dies der Öffentlichkeit respektvoll bekannt.“