Haft der Eheleute Dilan und Engin Polat verlängert

Das Gericht hat entschieden, dass die Untersuchungshaft für acht Angeklagte, darunter das Ehepaar Dilan und Engin Polat, fortgesetzt wird. Ihnen wird vorgeworfen, den bewaffneten Angriff auf das Schönheitszentrum der Social-Media-Influencerin Banu Parlak in Auftrag gegeben zu haben.

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Der Anwalt des Ehepaars Dilan und Engin Polat, die im Rahmen der Ermittlungen zu dem bewaffneten Angriff auf das Schönheitszentrum von Banu Parlak inhaftiert sind, hatte beim 3. Strafgericht erster Instanz in Küçükçekmece Einspruch gegen die Untersuchungshaft der Angeklagten eingelegt.

Das Gericht prüfte den Einspruch und verwies dabei auf das gesetzlich vorgesehene Strafmaß für die den Angeklagten zur Last gelegten Straftaten, das Verhältnis der bereits verbüßten Haftzeit zu diesem Strafmaß sowie die Beweislage in der Akte. Zudem wurde eine Fluchtgefahr festgestellt.

Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft der Angeklagten Dilan Polat, Engin Polat, Sezgin Polat, Batuhan İnci, İsmail Emre Arifoğlu, Nizamettin Bilgili, Onur Abiç und Yunus Emre Yıldız fortzusetzen.

HINTERGRUND DES VORFALLES

Die Generalstaatsanwaltschaft von Küçükçekmece hatte im Zuge der Ermittlungen wegen des Vorwurfs, Dilan Polat habe das Geschäft von Banu Parlak beschießen lassen, eine Anklageschrift erstellt.

In der Anklageschrift wurde für Barış Boyun, Beratcan und Batin Can Gökdemir jeweils eine Freiheitsstrafe von insgesamt 8 Jahren und 4 Monaten bis zu 23 Jahren wegen "Gründung einer bewaffneten kriminellen Vereinigung", "bewaffneter Bedrohung durch mehrere Personen", "Sachbeschädigung" und "unerlaubten Waffenbesitzes" gefordert.

Für Dilan, Engin und Sezgin Polat wurde jeweils eine Freiheitsstrafe von insgesamt 2 Jahren und 4 Monaten bis zu 8 Jahren wegen "Anstiftung zur bewaffneten Bedrohung durch mehrere Personen" und "Anstiftung zur Sachbeschädigung" beantragt.

In der Anklageschrift wurde zudem für die weiteren Angeklagten Batuhan İnci, İsmail Emre Arifoğlu, Nizamettin Bilgili, Onur Abiç, Yunus Emre Yıldız und Sezgin Polat je nach Delikt Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 4 Monaten bis zu 23 Jahren gefordert.