Haftbefehl gegen Kıvanç und Beril Talu aufgehoben

Gegen das Social-Media-Phänomen Kıvanç Talu und seine Ehefrau Beril Talu, die wegen des Vorwurfs des „qualifizierten Betrugs“ in Untersuchungshaft saßen, wurde vom 4. Schwurgericht Istanbul-Anatolien ein Haftprüfungstermin mit anschließender Freilassung angeordnet.

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Das Paar steht wegen des Vorwurfs der Veruntreuung und des Betrugs in Höhe von rund 150 Millionen TL vor Gericht. Für beide Angeklagten war in dem Verfahren eine Freiheitsstrafe von jeweils 195 Jahren gefordert worden.

Kıvanç und Beril Talu waren am 5. Januar 2024 bei ihrer Rückkehr aus Georgien nach Istanbul am Flughafen Sabiha Gökçen festgenommen worden.

Angesichts der Vorwürfe wies das Paar die Anschuldigungen zurück und verteidigte sich mit der Aussage, dass „das Geld geliehen wurde und die eigentliche Schuld bei den Kreditgebern liegt“.

Das Gericht bewertete die aktuelle Situation, sah die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr als verhältnismäßig an und ordnete die Freilassung an.

Mit dieser Entscheidung wird das Verfahren nun ohne Untersuchungshaft fortgesetzt.