Haftstrafe für Musikgruppe Manifest gefordert
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat die Ermittlungen gegen die Mitglieder der Musikgruppe Manifest sowie gegen Personen, die während des Auftritts tanzten und performten, wegen des Vorwurfs der „Exhibition“ im Rahmen von „schamlosen Handlungen“ abgeschlossen.
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In der erstellten Anklageschrift wird für die Gruppenmitglieder eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 1 Jahr wegen des Vorwurfs der „schamlosen Handlungen durch Zurschaustellung“ gefordert.
KONZERT VOM 6. SEPTEMBER
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass von Amts wegen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der „Exhibition“ im Rahmen von „schamlosen Handlungen“ gegen die Mitglieder der Musikgruppe Manifest, die am 6. September bei einem öffentlichen Konzert im Stadtteil Harbiye im Bezirk Şişli auftraten, sowie gegen die Personen, die auf der Bühne tanzten und performten, eingeleitet wurden.
In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft wurde darauf hingewiesen, dass während des Konzerts der Gruppe im KüçükÇiftlik Park verschiedene Tanzdarbietungen stattgefunden hätten. Dabei sei festgestellt worden, dass sie „Handlungen begangen haben, die die gemeinsamen moralischen Werte der Gesellschaft negativ beeinflussen könnten“.
'KÖNNTE KINDER UND JUGENDLICHE NEGATIV BEEINFLUSSEN'
In der Erklärung wurde zudem die Einschätzung geäußert, dass Kinder und Jugendliche durch ein solches Verhalten negativ beeinflusst werden könnten. Die Generalstaatsanwaltschaft gab außerdem bekannt, dass eine Untersuchung zu den Vorfällen bei dem öffentlichen Konzert eingeleitet wurde und erklärte: „Die Strafverfolgungsbehörden wurden angewiesen, die Verdächtigen zu identifizieren.“