Haftstrafe für Social-Media-Phänomen Murat Övüç gefordert

Dem Social-Media-Phänomen Murat Övüç droht wegen Äußerungen in einem Video eine Anklage wegen 'öffentlicher Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit'. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von bis zu 4 Jahren und 6 Monaten.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat die Ermittlungen gegen Murat Övüç wegen Äußerungen in einem von ihm in den sozialen Medien geteilten Video abgeschlossen. In der Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass die Worte von Övüç dazu geeignet seien, einen Teil der Gesellschaft gegen einen anderen aufzuhetzen.

DIE VORWÜRFE IN DER ANKLAGESCHRIFT

In der von der Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird betont, dass die Äußerungen von Övüç Hass und Diskriminierung förderten. Das betreffende Video wurde von zahlreichen Social-Media-Konten und Gruppen geteilt und löste ein breites Echo aus.

ÖVÜÇ' VERTEIDIGUNG

Murat Övüç erklärte in seiner Aussage, er habe das Video im Flugzeug aufgenommen und lediglich einen Scherz machen wollen, indem er sich seinen Schal über den Kopf legte. Övüç gab an, die Worte "Was soll ich nur tun, Mädchen. Schau, bitte" seien humorvoll gemeint gewesen, und wies die Vorwürfe zurück.

PROZESS BEGINNT

Der Prozess gegen Övüç wird in den kommenden Tagen vor dem Strafgericht erster Instanz in Istanbul beginnen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 4 Jahren und 6 Monaten wegen 'öffentlicher Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit'.