Hausarrest war verhängt worden: Geforderte Strafe für Merve Taşkın steht fest
Gegen die Social-Media-Influencerin Merve Taşkın, die nach einem Beitrag auf ihrem Social-Media-Account wegen des Vorwurfs der 'Obszönität' unter Hausarrest gestellt wurde, wurde nun Klage mit einer Forderung von bis zu 3 Jahren Haft eingereicht.
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Die Social-Media-Influencerin Merve Taşkın wurde aufgrund eines von ihr geteilten Beitrags von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen einer Untersuchung wegen des Vorwurfs der 'Obszönität' ins Visier genommen. Taşkın, die am 14. Februar von Teams der Sittenpolizei der Istanbuler Sicherheitsdirektion festgenommen wurde, war vom zuständigen Gericht unter der Auflage von Hausarrest wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
BIS ZU 3 JAHRE HAFT GEFORDERT
Nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde gegen Taşkın wegen des Vorwurfs der 'Obszönität' Klage mit einer Forderung von bis zu 3 Jahren Haft eingereicht.
WAS WAR PASSIERT?
Merve Taşkın war aufgrund eines Beitrags auf ihrem Social-Media-Account festgenommen worden, in dem sie schrieb: "Ich kann für diejenigen, die am 14. Februar alleine sind, als 'Abendessen'-Begleitung fungieren. Preis: 400.000 TL. Meine Eigenschaften: Ich bin gesprächig, wir können uns viel unterhalten. Ich bin hübsch, du kannst mit mir nach außen ein gutes Image aufbauen. Ich bin in der Türkei bekannt, du kannst dein Ego damit befriedigen. Ich bin intelligenter, als du erwartest, du wirst oft überrascht sein. Bonus: Ich habe eine ausgeprägte Manipulationsfähigkeit. Pass auf, dass du dich nicht verliebst. Bonus2: Wenn du in irgendeinem Bereich Motivation brauchst, bin ich auch darin ziemlich gut. Bonus3: Ich bin bescheiden." Das Gericht hatte daraufhin den Hausarrest gegen Taşkın verhängt.