Hidiv Kasrı bleibt im Eigentum der İBB

Im Rechtsstreit der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) um das Hidiv Kasrı ist eine Entscheidung gefallen. Die İBB hatte Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz eingelegt, das die Eintragung des Hidiv Kasrı zugunsten der Stiftungsverwaltung angeordnet hatte. Die 1. Zivilkammer des Regionalgerichts Istanbul hob das erstinstanzliche Urteil auf und gab der Berufung der İBB statt.

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Die 2. Regionaldirektion für Stiftungen Istanbul reichte am 5. Mai 2014 eine Klage auf Grundbuchlöschung und Eigentumsumschreibung gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) ein, mit dem Ziel, die Grundbucheintragung des Geländes, auf dem sich das Hidiv Kasrı befindet, zu löschen und gemäß Artikel 30 des Stiftungsgesetzes Nr. 5737 auf ihre Institution umschreiben zu lassen.

Das 2. Zivilgericht erster Instanz in Beykoz entschied am 18. März 2021, der Klage stattzugeben und ordnete die Eintragung des Hidiv Kasrı zugunsten der Stiftungen an.

RECHTSSTREIT BEGONNEN

Die İBB legte über ihre Rechtsabteilung Berufung gegen das Urteil zum Hidiv Kasrı ein. Die 1. Zivilkammer des Regionalgerichts Istanbul prüfte den Fall und traf eine Entscheidung.

In der Entscheidung wurde unter Verweis auf Artikel 30 des Gesetzes Nr. 5737 daran erinnert, dass lediglich „Kulturgüter, die durch Stiftungen entstanden sind“, an die jeweilige Stiftung übertragen werden können und dass dieser Punkt geklärt sowie eine Entscheidung im Rahmen des daraus resultierenden Ergebnisses getroffen werden müsse.

Es wurde festgestellt, dass diese Aspekte vom erstinstanzlichen Gericht ignoriert wurden.

ENTSCHEIDUNG ZUM HİDİV KASRI

Mit dem Urteil wurde das erstinstanzliche Urteil zugunsten der İBB endgültig aufgehoben.

Durch die Berufungsentscheidung verbleibt das Hidiv Kasrı im Eigentum der İBB.