Interessantes Gerichtsurteil: „Du bist eine heiße Frau“ gilt nicht als Belästigung

Die Social-Media-Influencerin Mika Slowana hat bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet und behauptet, Haydar Nazım G. habe sie sexuell belästigt.

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Die Social-Media-Influencerin Mika Slowana hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet, da sie behauptet, ein Twitter-Nutzer namens Haydar Nazım G. habe sie belästigt.

Wie Neslihan Keskin von der Zeitung Akşam berichtet, forderte die Staatsanwaltschaft für den Verdächtigen, der gegenüber Slowana die Äußerung „Auch wenn du alterst, bist du noch begehrt, du bist eine heiße Frau“ getätigt hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren wegen des Tatbestands der „sexuellen Belästigung“. Der vor dem Istanbuler Strafgericht erster Instanz angeklagte Mann gab an, sich nicht an den betreffenden Beitrag erinnern zu können.

Das Gericht entschied auf Freispruch, da die Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien. In der Urteilsbegründung hieß es: „Es ist bekannt, dass Kommentare und Kritik, die gegenüber Personen des öffentlichen Lebens und Influencern geäußert werden, scharf, verletzend und hart ausfallen können.“