Kadir İnanır gewinnt Klage gegen Produktionsfirmen

Der Meisterkünstler Kadir İnanır hatte vor einiger Zeit einen Kampf um Urheberrechte begonnen und die Produktionsfirmen verklagt, weil diese seine Filme jahrelang ohne Genehmigung ausgestrahlt hatten.

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Der Meisterkünstler des türkischen Kinos, Kadir İnanır, hat den Urheberrechtsstreit gewonnen, den er gegen Produktionsfirmen angestrengt hatte, die seine Filme – darunter auch den unvergessenen Film „72. Koğuş“ – ohne Genehmigung veröffentlicht hatten.

Gegenüber Sibel Yükler von T24 erklärte İnanır: „Ich denke, wir haben ein gutes Ergebnis erzielt, um den Wert von Arbeit und Kampf zu verstehen.“ In der Klageschrift wurde dargelegt, dass die Produktionsfirmen über Jahre hinweg erhebliche Einnahmen durch die Ausstrahlung der Filme in Fernsehsendern und auf digitalen Plattformen erzielt hätten, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. 

„WIR HABEN EIN GUTES ERGEBNIS ERZIELT“

Unter den von İnanır angestrengten Verfahren gewann er die Klagen gegen Arzu Film und Topkapı Film. Das 2. Zivilgericht für geistiges und gewerbliches Eigentum in Istanbul entschied, dass die Produktionsfirmen Arzu Film und Topkapı Film die Filme „İsyan“ (1977), „Seyyid“ (1986) sowie „72. Koğuş“ (1988) rechtswidrig veröffentlicht haben.

Mit diesem Urteil dürfen die betreffenden Filme nun über die Produktionsfirmen auf keiner Plattform mehr veröffentlicht werden, dies schließt auch YouTube-Kanäle ein. 

Kadir İnanır sagte dazu: „Ich denke, wir haben ein gutes Ergebnis erzielt, um den Wert von Arbeit und Kampf zu verstehen.“