Kenan Doğulu gewinnt Prozess um „Gençlik Marşı“
Kenan Doğulu hat den Prozess gegen die Firma Bay Müzik gewonnen, die er wegen der unerlaubten Nutzung seines Albums „Gençlik Marşı (1999)“ auf digitalen Plattformen verklagt hatte. Das Gericht ordnete an, dass die beklagte Firma die Verbreitung der Werke auf digitalen Kanälen einstellen muss.
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Kenan Doğulu reichte Klage gegen die Firma Bay Müzik ein, da diese sein Album „Gençlik Marşı (1999)“ ohne Genehmigung auf digitalen Plattformen genutzt haben soll.
Laut der beim Istanbuler Gericht für geistiges Eigentum und gewerblichen Rechtsschutz eingereichten Klage wurde das Album des Künstlers im Jahr 1999 veröffentlicht. Doğulu ist der Rechteinhaber der Lieder auf diesem Album.
Der Behauptung zufolge nutzte die Musikfirma Bay Müzik das betroffene Werk ohne Erlaubnis auf digitalen Musikplattformen wie YouTube, Spotify und Apple Music.
'UNBESCHREIBLICHER SCHADEN ENTSTANDEN'
In der Klageschrift wurden folgende Details hervorgehoben: „Die beklagte Firma besitzt keinerlei Rechte oder Befugnisse an dem besagten Album. Die Beklagte hat das betroffene Album ohne Genehmigung und rechtswidrig auf digitalen Musikplattformen veröffentlicht und damit einen unbeschreiblichen Schaden bei meinem Mandanten verursacht. Wir fordern, dass diese rechtswidrige Handlung der Beklagten beendet wird und die unrechtmäßige Verletzung gestoppt, verhindert und beseitigt wird.“
GERICHT UNTERBINDET NUTZUNG
Wie aus einem Bericht der Zeitung Hürriyet hervorgeht, wurde das Urteil in dem seit zwei Jahren vor dem Istanbuler Gericht für geistiges Eigentum und gewerblichen Rechtsschutz laufenden Verfahren verkündet.
Das Gericht gab der Klage von Kenan Doğulu statt und entschied, dass der berühmte Sänger als ausübender Künstler Nachbarrechte an dem Werk „Gençlik Marşı“ (bekannt als „Dağ Başını Duman Almış“) besitzt.
In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass die beklagte Firma Bay Müzik das Album ohne die Zustimmung von Kenan Doğulu als Videoclip auf digitalen Plattformen veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht hat. Das Gericht ordnete daraufhin die Verhinderung und Einstellung der unrechtmäßigen Verletzung durch die Beklagte an.