Miet-E-Scooter in der deutschen Stadt Gelsenkirchen verboten
In der deutschen Stadt Gelsenkirchen wurde das Fahren und Abstellen von Miet-E-Scootern auf Straßen und Gehwegen untersagt.
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat über eine Klage zweier Anbieter entschieden, die gegen das von der Stadtverwaltung verhängte Verbot von Miet-E-Scootern vorgegangen waren. Die Stadt hatte das Verbot mit der Zunahme der durch diese Fahrzeuge verursachten Unfälle begründet.
Das Gericht entschied zugunsten der Stadt und urteilte, dass das Verbot, Miet-E-Scooter ab Samstag, dem 20. April, auf Straßen und Gehwegen abzustellen, rechtmäßig ist.
VON DEN STRASSEN ENTFERNT
Dem Beschluss zufolge müssen die rund 350 Miet-E-Scooter von den Straßen der Stadt entfernt werden.
Die Gerichtsentscheidung hat keine Auswirkungen auf die Nutzung privater E-Scooter in der 270.000-Einwohner-Stadt.