Strafanzeige gegen Hülya Avşar und Merve Taşkın! Als 'Förderung der Prostitution' eingestuft

Gegen Hülya Avşar und die Influencerin Merve Taşkın, die zu Gast in ihrem YouTube-Programm war, wurde aufgrund von Äußerungen in der Sendung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Ihnen werden 'Förderung der Prostitution', 'Obszönität', 'Verherrlichung von Straftaten' und 'Herabwürdigung der Öffentlichkeit' vorgeworfen.

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Gegen Hülya Avşar und die für das Teilen obszöner Inhalte bekannte OnlyFans-Influencerin Merve Taşkın wurde Strafanzeige erstattet.

In der bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Petition wurde gefordert, strafrechtliche Schritte gegen das Duo einzuleiten, da ihre Äußerungen in der Öffentlichkeit auf Empörung gestoßen seien. In dem Antrag wurden gegen beide Personen die Vorwürfe der „Förderung der Prostitution“, „Obszönität“, „Verherrlichung von Straftaten“ und „Herabwürdigung der Öffentlichkeit“ erhoben.

ÄUSSERUNGEN IN DER SENDUNG WURDEN ZUM GEGENSTAND DER BESCHWERDE

In der Strafanzeige, die nach Taşkıns Auftritt in Avşars YouTube-Programm eingereicht wurde, hieß es, dass bestimmte Aussagen in der Sendung für Unbehagen gesorgt hätten. In der Petition wurde behauptet, dass Taşkın in der Sendung Dialoge geführt habe, die den Eindruck erweckten, „Prostitution sei ein einfacher Weg, um Geld zu verdienen“, „einen luxuriösen Lebensstandard biete“ und „dass dieser Lebensstil erstrebenswert sei“.

Darüber hinaus wurde in derselben Eingabe behauptet, dass auch Avşar Äußerungen getätigt habe, die Taşkıns Worte unterstützten und das Verhalten normalisierten. In der Petition wurde argumentiert, dass das Video Inhalte enthalte, die der Gesellschaft schadeten, und es wurde eine Sperrung des Zugangs gefordert.

DER FRÜHERE PROZESS VON MERVE TAŞKIN

Die Influencerin Merve Taşkın hatte bereits zuvor ein Gerichtsverfahren aufgrund eines Beitrags durchlaufen, den sie speziell zum 14. Februar veröffentlicht hatte. Nachdem sie in dem Beitrag, den sie als humorvoll bezeichnete, geschrieben hatte, dass sie Personen, die den Valentinstag alleine verbringen, „für 400.000 TL begleiten könne“, waren zahlreiche Beschwerden bei der CİMER eingegangen, woraufhin eine Untersuchung gegen Taşkın eingeleitet wurde.

Nachdem das Gericht die Verteidigung der Angeklagten angehört hatte, hob es die Maßnahmen des Hausarrests und des Ausreiseverbots auf. Die Akte wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, um fehlende Unterlagen zu vervollständigen.