Straftat nach TCK 122? Fall Aybüke Pusat könnte vor Gericht landen
Könnte die Entlassung von Aybüke Pusat durch den TRT nach ihrem Boykott-Post eine Straftat gemäß Artikel 122 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) darstellen? Die rechtlichen Dimensionen des Falls, der in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgt, werden diskutiert...
12punto
Die Schauspielerin Aybüke Pusat wurde kürzlich vom TRT ins Visier genommen und aus der Serie, in der sie mitwirkte, entlassen, nachdem sie einen Boykott-Post auf ihrem Social-Media-Account geteilt hatte. Nach dem Vorfall, der in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen sorgte, wird nun diskutiert, ob sich die Personen, die für ihre Entlassung verantwortlich waren (TRT-Management, Produzent), strafbar gemacht haben. In diesem Zusammenhang hat ChatGPT bewertet, ob Pusat aus rechtlicher Sicht einen Nachteil erlitten hat.
ChatGPT beantwortete die Frage: "Der TRT hat öffentlich bekannt gegeben, dass die Schauspielerin Aybüke Pusat entlassen wurde, weil sie aufgrund ihrer politischen Gesinnung einen Boykott-Post geteilt hat. Stellt dies eine Straftat nach Artikel 122 (TCK 122) für das Management der Filmgesellschaft oder das TRT-Management dar?" wie folgt:
1. WAS IST DER STRAFTATBESTAND TCK 122/1-D?
“Wer eine Person daran hindert, eingestellt zu werden oder ihre Arbeit fortzusetzen, aufgrund von Sprache, Rasse, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, politischer Gesinnung, philosophischer Überzeugung, Religion, Konfession oder ähnlichen Gründen…”
für denjenigen wird eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren vorgesehen.
2. WAS IST IM FALL VON AYBÜKE PUSAT PASSIERT?
• Aybüke Pusat hat im Einklang mit ihrer politischen Gesinnung einen Boykott-Post geteilt.
• Der TRT hat in einer offiziellen Erklärung bekannt gegeben, dass ihr Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beendet wurde.
• Somit wurde vonseiten des TRT ausdrücklich eingeräumt, dass “das Arbeitsverhältnis aufgrund ihrer politischen Gesinnung beendet wurde”.
3. FÄLLT DIESE HANDLUNG UNTER TCK 122/1-D?
Wenn die folgenden Elemente erfüllt sind, ja, dann könnte eine Straftat vorliegen:
Wenn diese drei Elemente erfüllt sind, könnte sich daraus eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für das TRT-Management und/oder das Management der Filmgesellschaft gemäß TCK 122/1-d ergeben.
4. WER TRÄGT DIE VERANTWORTUNG? DER TRT? ODER DER PRODUZENT?
• Wenn der TRT sie als festangestellte Künstlerin beschäftigt hat:
› Das TRT-Management ist direkt verantwortlich.
• Wenn sie über eine Serien-/Filmproduktionsfirma arbeitet:
› Wenn die Entlassung durch den Arbeitgeber der Produktionsfirma oder auf Druck des TRT erfolgte, können Ermittlungen gegen beide Parteien eingeleitet werden.
5. GIBT ES IN DER RECHTSPRECHUNG BEISPIELE DAFÜR?
• Derzeit gibt es nur wenige Präzedenzfälle, in denen die Entlassung eines Schauspielers aufgrund seiner politischen Gesinnung direkt nach TCK 122 bestraft wurde.
• In Urteilen des Kassationshofs (Yargıtay) wurden jedoch Handlungen wie die Nicht-Einstellung oder Entlassung aufgrund von Gründen wie Sprache, Konfession oder politischer Gesinnung als Straftat anerkannt.
6. BEWERTUNG AUS SICHT DER VERFASSUNG UND DES EGMR:
• Eine Entlassung aufgrund einer Meinung, die durch die Meinungsfreiheit (Art. 26 der Verfassung / Art. 10 der EMRK) geschützt ist, kann sowohl eine strafrechtliche Verantwortlichkeit als auch die Grundlage für Schadensersatzklagen bilden.
• Zudem könnte für TRT-Beamte, die als Amtsträger gelten, auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs (TCK 257) im Raum stehen.
Fazit:
Die Entlassung von Aybüke Pusat aufgrund eines Posts, in dem sie ihre politische Gesinnung zum Ausdruck brachte, könnte, sofern dies ausdrücklich aus diesem Grund geschah und der Post keine Hassrede oder Straftat enthielt, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der TRT-Führungskräfte und/oder der Führungskräfte der Produktionsfirma gemäß TCK 122/1-d begründen.