Krise um eine Klobürste im Scheidungsverfahren: Paar wartet auf Gerichtsbeschluss

Ein Paar in Ankara, das sich scheiden lassen möchte, geriet bei der Aufteilung des Hausrats in einen Streit über eine Klobürste. Das Gericht hat die Akte an einen Sachverständigen weitergeleitet, um den aktuellen Zeitwert der Bürste zu bestimmen.

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Berichten zufolge wandte sich ein Paar, das sich aufgrund von Unstimmigkeiten zur Scheidung entschlossen hatte, an einen Anwalt, um das Verfahren einzuleiten. Das Paar beschloss zudem, die während der Ehe angeschafften Güter und Gegenstände im Beisein des Gerichts und der Anwälte aufzuteilen.

Unter den aufzuteilenden Gegenständen erregte insbesondere eine Klobürste Aufmerksamkeit. Das Gericht leitete die Akte an einen Sachverständigen weiter, um den Wert der Gegenstände nach deren Gebrauch zu ermitteln. Der Wert der Klobürste und der anderen Gegenstände wird nach einer Prüfung des Abnutzungsgrades durch den Sachverständigen festgelegt, woraufhin das Gericht eine Entscheidung über die Vermögensaufteilung treffen wird.

ABNUTZUNGSGRAD WIRD GEPRÜFT

Rechtsanwalt Taha Ekici, der sich zu dem Fall äußerte, erklärte: „Unsere Mandantin kam in unser Büro, um sich scheiden zu lassen. Wir haben daraufhin ein Verfahren für alle Scheidungsfolgesachen eingeleitet. Natürlich ist hier auch die Aufteilung des Hausrats ein Thema, ebenso wie Gegenstände, die sie gemeinsam oder einzeln erworben haben. Die Mandantin hat uns eine vollständige Liste dieser Gegenstände vorgelegt. Wir haben daraufhin Klage beim Gericht eingereicht. Wir hatten eigentlich erwartet, dass im letzten Termin eine Entscheidung fällt, aber das Gericht hat noch nicht entschieden. In der Liste, die uns die Mandantin gegeben hat, sind alle Gegenstände bis hin zur Marke sehr detailliert aufgeführt. Dazu gehören Sessel, Sofas und – kurioserweise – sogar die Klobürste. Das Gericht hat den aktuellen Wert dieser Gegenstände zwar bereits erfasst, wollte die Akte jedoch erneut einem Sachverständigen vorlegen. Dies geschah mit der Begründung, dass die Gegenstände gebraucht wurden, ein Abnutzungsgrad vorliegt und der Wert somit gemindert ist. Deshalb wurde die Akte erneut an einen Sachverständigen geschickt. Kurz gesagt: Der Sachverständige wird nun feststellen, wie stark die Klobürste abgenutzt ist und welchen Wert sie nach dieser Abnutzung noch hat. Erst danach wird das Gericht eine entsprechende Entscheidung treffen.“

„UNSER VERFAHREN IST WEGEN DER KLOBÜRSTE NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN“

Ekici erklärte, dass sie die Scheidung, das Verfahren um den Schmuck sowie das Sorgerechtsverfahren bereits abgeschlossen hätten: „Wir haben die Scheidung, das Verfahren um den Schmuck und das Sorgerechtsverfahren eigentlich alles abgeschlossen. Das Einzige, was jetzt noch offen ist, sind die erwähnten Gegenstände – also im Grunde die Klobürste. Wegen dieser Klobürste kann man sagen, dass unser Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wir warten derzeit darauf. Ich denke, dieser Fall ist ein Novum.“

Ekici gab Paaren, die sich scheiden lassen oder neu heiraten, folgenden Rat: „Sogar eine Klobürste, die sie gekauft haben, kann bei der Scheidung eine große Rolle spielen. Manchmal warten sie sogar monatelang auf eine Entscheidung darüber. Deshalb empfehle ich, bei jedem gekauften Gegenstand und jedem Teil vorsichtig zu sein.“